Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
(1) 1Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. 2Den persönlichen Eindruck verschafft sich das Gericht, soweit dies erforderlich ist, in der üblichen Umgebung des Betroffenen.
(2) 1In der Anhörung erörtert das Gericht mit dem Betroffenen das Verfahren, das Ergebnis des übermittelten Gutachtens und die mögliche Dauer einer Unterbringung. 2Hat das Gericht dem Betroffenen nach § 317 einen Verfahrenspfleger bestellt, soll die persönliche Anhörung in dessen Anwesenheit stattfinden.
(3) 1Soll eine persönliche Anhörung nach § 34 Abs. 2 unterbleiben, weil hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, darf diese Entscheidung nur auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens getroffen werden. 2Unterbleibt aus diesem Grund die persönliche Anhörung, so bedarf es auch keiner Verschaffung eines persönlichen Eindrucks.
(4) Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 sollen nicht im Wege der Rechtshilfe erfolgen.
(5) Das Gericht kann den Betroffenen durch die zuständige Behörde vorführen lassen, wenn er sich weigert, an Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 mitzuwirken.
(6) 1Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. 2Die zuständige Behörde ist befugt, erforderlichenfalls um Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.
(7) 1Die Wohnung des Betroffenen darf ohne dessen Einwilligung nur gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden, wenn das Gericht dies zu dessen Vorführung zur Anhörung ausdrücklich angeordnet hat. 2Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung nach Satz 1 durch die zuständige Behörde erfolgen. 3Durch diese Regelung wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes eingeschränkt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 | |
| 01.01.2013 | Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften | 05.12.2012 |
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 319 FamFG
147 Entscheidungen zu § 319 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.08.2026 - XII ZB 126/26
Bewilligung von Prozesskostenhilfe der Betroffenen für Rechtsbeschwerdeverfahren ...
- BGH, 12.08.2026 - XII ZB 210/26
Feststellung der Verletzung der Betroffenen in ihren Rechten durch Beschlüsse des ...
- OLG München, 12.08.2026 - 7 U 472/22
Auskunftsanspruch, faktischer Geschäftsführer, internationale Zuständigkeit, ...
- BGH, 12.06.2024 - XII ZB 197/24
Unterbringungssache: Erneute persönliche Anhörung bei Heranziehung einer neuen ...
- BGH, 11.06.2025 - XII ZB 183/25
Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme - und die Anhörung des Betroffenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 20.03.2025 - 53 T 58/25
Sachverständigenablehnung, Unterbringungsverfahren, Begründung der ...
- LG Regensburg, 08.10.2025 - 53 T 58/25
Betreuerbestellung, Psychische Erkrankung, Eigengefährdung, ...
- LG Regensburg, 20.03.2025 - 53 T 58/25
- BGH, 14.09.2022 - XII ZB 52/22
Unterbringungsverfahren: persönliche Anhörung des Betroffenen im ...
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17
Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen; ...
- LG Lübeck, 19.12.2024 - 7 T 324/23
Verfahren in Unterbringungssachen nach der Betreuungsrechtsreform 2023: Teilnahme ...
§ 319 FamFG in Nachschlagewerken
- § 319 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringungsverfahren - § 319 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Unterbringungsverfahren
Vorführung
Querverweise
Auf § 319 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Unterbringungssachen
- § 331 (Einstweilige Anordnung)