Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
1Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn
| 1. | dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht, | |
| 2. | ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen und über die Notwendigkeit der Maßnahme vorliegt; der Arzt, der das ärztliche Zeugnis ausstellt, soll Arzt für Psychiatrie sein; er muss Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben; dies gilt nicht für freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 312 Nummer 2 und 4, | |
| 3. | im Fall des § 317 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist und | |
| 4. | der Betroffene persönlich angehört worden ist. |
2Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 319 Abs. 4 zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.06.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.06.2019 | Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen | 19.06.2019 | |
| 22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 | |
| 26.02.2013 | Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme | 18.02.2013 |
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
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Rechtsprechung zu § 331 FamFG
174 Entscheidungen zu § 331 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung ...
- LG Lübeck, 19.12.2024 - 7 T 324/23
Verfahren in Unterbringungssachen nach der Betreuungsrechtsreform 2023: Teilnahme ...
- LG Kassel, 10.06.2026 - 3 T 260/26
Fristenberechnung sechswöchige Höchstdauer der Unterbringung im Wege der ...
- BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Genehmigung der Zwangsmedikation und der ...
- BGH, 18.04.2024 - 6 StR 386/23
BGH hebt Verurteilung einer Richterin wegen Rechtsbeugung auf
- BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiaritätsgrundsatz ...
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvR 2236/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Unterbringung in einer ...
- DG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - DG 6/20
Dienstpflichtverletzungen eines Richters in Betreuungs- und ...
- BGH, 01.07.2020 - XII ZB 161/19
Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die ...
Zum selben Verfahren:
- LG Heidelberg, 08.11.2018 - 1 T 105/18
Zulässigkeit der Anordnung zur Fixierung einer Person
- LG Heidelberg, 08.11.2018 - 1 T 105/18
§ 331 FamFG in Nachschlagewerken
- § 331 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz
Unterbringungsverfahren - § 331 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Arztzeugnis
Einstweilige Anordnung
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Unterbringungsverfahren
Ärztliches Zeugnis
Querverweise
Auf § 331 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Unterbringungsverfahren
- § 3 (Unterbringungsantrag)