Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
(1) 1Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 kann der Betroffene eine Entscheidung des Gerichts beantragen. 2Mit dem Antrag kann auch die Verpflichtung zum Erlass einer abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme begehrt werden.
(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene geltend macht, durch die Maßnahme, ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
(3) 1Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. 2Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung anordnen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.06.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.06.2019 | Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen | 19.06.2019 | |
| 22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 |
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
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Rechtsprechung zu § 327 FamFG
35 Entscheidungen zu § 327 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG ...
Zum selben Verfahren:
- AG Fulda, 22.08.2019 - 88 XIV 380/19
- BVerfG, 09.10.2019 - 2 BvL 13/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG ...
- BVerfG, 01.08.2024 - 2 BvR 1458/23
Nichtannahmebeschluss: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bzgl ...
- LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21
Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf ...
- VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Unterbringungssachen
- AG Rüdesheim, 05.07.2024 - 4 XIV 135/23
Aonordung und Durchführung von Behandlungsmaßnahmen im Rahmen einer ...
- AG Oldenburg/Holstein, 25.01.2013 - 20 XIV 36/13
Vorlage an das Landesverfassungsgericht: Verfassungswidrigkeit der ...
- LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 15/13
Öffentlich-rechtliche Unterbringung; Zwangsbehandlung;Rechtsmittel;effektiver ...
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15
Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH) ...
§ 327 FamFG in Nachschlagewerken
- § 327 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Familienverfahrensgesetz
Unterbringungsverfahren
Querverweise
Auf § 327 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Unterbringungsverfahren
- § 5 (Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt)