Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
1Die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. 2Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 soll das Gericht die zuständige Behörde anhören, es sei denn, dass dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.06.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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28.06.2019 | Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen | 19.06.2019 | |
22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 |
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
Rechtsprechung zu § 330 FamFG
6 Entscheidungen zu § 330 FamFG in unserer Datenbank:
- DG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - DG 6/20
Dienstpflichtverletzungen eines Richters in Betreuungs- und ...
- BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der ...
- LG Aachen, 11.12.2020 - 60 KLs 15/19
Sicherungsverfahrens; Verhandlungsunfähigkeit; Vernehmungsunfähigkeit
- BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die ...
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09
Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen
- LG Lübeck, 16.04.2018 - 7 T 206/18
§ 330 FamFG in Nachschlagewerken
- § 330 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringungsverfahren
- § 330 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Familienverfahrensgesetz
Unterbringungsverfahren
Querverweise
Auf § 330 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Unterbringungssachen
- § 338 (Mitteilung von Entscheidungen)