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Das Landesheimgesetz ist mit Wirkung vom 31.05.2014 aufgehoben worden.
Siehe nun Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Baden-Württemberg

Landesheimgesetz
(Heimgesetz für Baden-Württemberg)

Gesetz vom 10.06.2008 (GBl. S. 169), in Kraft getreten am 01.07.2008

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 20.05.2014 (GBl. S. 241) m.W.v. 31.05.2014
Außer Kraft

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Zweck des Gesetzes

§ 3Leistungen des Heims

§ 4Beratung

§ 5Mitwirkung der Bewohner

§ 6Anforderungen an den Betrieb eines Heims

§ 7Anzeige

§ 8Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9Leistungen an Träger und Beschäftigte

§ 10Überwachung der Qualität

§ 11Beratung bei Mängeln

§ 12Anordnungen

§ 13Beschäftigungsverbot, kommissarische Heimleitung

§ 14Untersagung

§ 15Information für Verbraucher

§ 16Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften

§ 17Ordnungswidrigkeiten

§ 18Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes

§ 19Fortgeltung von Rechtsverordnungen

§ 20Erprobungsregelungen

§ 21Änderung anderer Rechtsvorschriften

§ 22Inkrafttreten

§ 23Verhältnis zu anderen Normen

§ 24Rechtsverordnungen

§ 25(weggefallen)

§ 26(weggefallen)

§ 27(weggefallen)

§ 28(weggefallen)

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