Das Landesheimgesetz ist mit Wirkung vom 31.05.2014 aufgehoben worden.
Siehe nun Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Siehe nun Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Landesheimgesetz (https://dejure.org/gesetze/LHeimG/__paste_norm__.html)
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1Das Sozialministerium wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über
1. | die bauliche Gestaltung der Heime, ihre Größe und Standorte sowie die Auswirkungen dieser Rechtsverordnung auf die Förderung von Heimen, | |
2. | die Anforderungen an die Einrichtungsleitung, die Pflegedienstleitung und die Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiter, an eine ausreichende Personalbesetzung, die nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 vorgesehenen Ausnahmen sowie die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten und sonstigen Mitarbeiter, | |
3. | 1die Wahl des Heimbeirats, die Bildung des Fürsprechergremiums, des Angehörigen- und Betreuerbeirats und die Bestimmung der Heimfürsprecher sowie über Art, Umfang und Form ihrer Mitwirkung. 2In der Rechtsverordnung ist vorzusehen, dass auch Angehörige, Betreuer und sonstige Vertrauenspersonen der Bewohner, von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen sowie Mitglieder der örtlichen Seniorenvertretungen und Mitglieder von örtlichen Behindertenorganisationen in angemessenem Umfang in den Heimbeirat gewählt werden können. |
2Die Verordnung nach Nr. 1 wird im Einvernehmen mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium erlassen.
Fassung aufgrund der Achten Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), in Kraft getreten am 28.02.2012.
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Zweck des Gesetzes
§ 3Leistungen des Heims
§ 4Beratung
§ 5Mitwirkung der Bewohner
§ 6Anforderungen an den Betrieb eines Heims
§ 7Anzeige
§ 8Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9Leistungen an Träger und Beschäftigte
§ 10Überwachung der Qualität
§ 11Beratung bei Mängeln
§ 12Anordnungen
§ 13Beschäftigungsverbot, kommissarische Heimleitung
§ 14Untersagung
§ 15Information für Verbraucher
§ 16Zusammenarbeit, Arbeits-
gemeinschaften § 17Ordnungswidrigkeiten § 18Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes § 19Fortgeltung von Rechtsverordnungen § 20Erprobungsregelungen § 21Änderung anderer Rechtsvorschriften § 22Inkrafttreten § 23Verhältnis zu anderen Normen § 24Rechtsverordnungen § 25(weggefallen) § 26(weggefallen) § 27(weggefallen) § 28(weggefallen)
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gemeinschaften § 17Ordnungswidrigkeiten § 18Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes § 19Fortgeltung von Rechtsverordnungen § 20Erprobungsregelungen § 21Änderung anderer Rechtsvorschriften § 22Inkrafttreten § 23Verhältnis zu anderen Normen § 24Rechtsverordnungen § 25(weggefallen) § 26(weggefallen) § 27(weggefallen) § 28(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 24 LHeimG
2 Entscheidungen zu § 24 LHeimG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 24.04.2012 - 4 K 897/12
Nachtwache in einer Behindertenwohnstätte
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar