Siehe nun Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
(1) 1Werden festgestellte Mängel nicht abgestellt, so können gegenüber den Trägern Anordnungen erlassen werden, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder zur Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohner, zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnern obliegenden Pflichten oder zur Vermeidung einer Unangemessenheit zwischen dem Entgelt und der Leistung des Heims erforderlich sind. 2Das Gleiche gilt, wenn Mängel nach einer Anzeige nach § 7 vor Aufnahme des Heimbetriebs festgestellt werden.
(2) 1Anordnungen sind so weit wie möglich in Übereinstimmung mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII auszugestalten. 2Wenn Anordnungen eine Erhöhung der Vergütung nach § 75 Abs. 3 SGB XII zur Folge haben können, ist über sie Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, anzustreben. 3Gegen Anordnungen nach Satz 2 kann neben dem Heimträger auch der Träger der Sozialhilfe Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben. 4§ 10 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) 1Wenn Anordnungen gegenüber zugelassenen Pflegeheimen eine Erhöhung der nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten oder festgesetzten Entgelte zur Folge haben können, ist Einvernehmen mit den betroffenen Pflegesatzparteien anzustreben. 2Für Anordnungen nach Satz 1 gilt für die Pflegesatzparteien Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landesheimgesetzes vom 11.05.2010 (GBl. S. 404), in Kraft getreten am 01.07.2008.
gemeinschaften § 17Ordnungswidrigkeiten § 18Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes § 19Fortgeltung von Rechtsverordnungen § 20Erprobungsregelungen § 21Änderung anderer Rechtsvorschriften § 22Inkrafttreten § 23Verhältnis zu anderen Normen § 24Rechtsverordnungen § 25(weggefallen) § 26(weggefallen) § 27(weggefallen) § 28(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 12 LHeimG
6 Entscheidungen zu § 12 LHeimG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13
Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 21.06.2012 - 4 K 2370/11
Anordnung der Heimaufsicht zur Personalausstattung in einem Altenpflegeheim
- VG Stuttgart, 21.06.2012 - 4 K 2370/11
- VG Stuttgart, 24.04.2012 - 4 K 897/12
Nachtwache in einer Behindertenwohnstätte
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11
Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10
Heimaufsicht prüft Einhaltung von Regelleistungen; Begleitung eines Heimbewohners ...
- VG Stuttgart, 13.01.2011 - 4 K 3702/10
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Widerruf von Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichen ...