Baden-Württemberg

Landeswohnraumförderungsgesetz
(Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GBl. S. 581), in Kraft getreten am 01.01.2008

geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GBl. S. 253) m.W.v. 13.05.2020

Erster Abschnitt
Allgemeines (§§ 1 - 9)

§ 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen

§ 2 Fördergrundsätze

§ 3 Bindungen geförderter Objekte

§ 4 Begriffsbestimmungen

§ 5 Umsetzung des Förderauftrags

§ 6 Fördertatbestände

§ 7 Fördermittel

§ 8 Förderempfänger

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeiten

Zweiter Abschnitt

§ 10 Fördervoraussetzungen

§ 11 Förderausschlüsse

§ 12 Einkommen

§ 13 Förderzusage

§ 14 Zusätzliche Förderung

Dritter Abschnitt

§ 15 Überlassung von Mietwohnraum

§ 16 Bestand der Bindungen

§ 17 Sicherung der Belegungsbindung

§ 18 Erlaubnispflicht für die Aufhebung von Bindungen

§ 19 Sicherung der höchstzulässigen Miete (Mietbindung)

§ 20 Landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei

§ 21 Sonstige Vorschriften der Sicherung, datenschutzrechtliche Bestimmungen, Betretungsrecht

§ 22 Mittelbare Belegung

§ 23 Zweck und Beteiligte des Kooperationsvertrages

§ 24 Gegenstände des Kooperationsvertrages

Vierter Abschnitt

§ 25 Naturalrestitution bei Verstößen gegen Bindungen ohne Erlaubnis

§ 26 Geldleistungen bei Verstößen

§ 27 Bußgeldvorschriften

§ 28 Kündigung des Darlehensvertrages bei Aufhebung der Förderzusage

Fünfter Abschnitt

§ 29 Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 30 Überleitungsbestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht

§ 31 Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes

§ 32 Überleitung der Regelungen über die Kostenmiete und Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung

§ 33 Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen

§ 34 Unanwendbarkeit von Bundesrecht

§ 35 Abweichungsbefugnis

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht