Landeswohnraumförderungsgesetz
Zweiter Abschnitt - Fördermethodik (§§ 10 - 14) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Landeswohnraumförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LWoFG/__paste_norm__.html)
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(1) 1Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der mit ihr verfolgte Zweck verfehlt würde. 2Dies ist insbesondere der Fall, wenn
(2) Die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes vom 07.05.2020 (GBl. S. 253), in Kraft getreten am 13.05.2020.