Landeswohnraumförderungsgesetz
Vierter Abschnitt - Folgen von Verstößen (§§ 25 - 28) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Landeswohnraumförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LWoFG/__paste_norm__.html)
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§ 25Naturalrestitution bei Verstößen gegen Bindungen ohne Erlaubnis
§ 26Geldleistungen bei Verstößen
§ 27Bußgeldvorschriften
§ 28Kündigung des Darlehensvertrages bei Aufhebung der Förderzusage
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Rechtsprechung zu § 28 LWoFG
Entscheidung zu § 28 LWoFG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20
Erhebung von Geldleistungen bei Verstößen gegen die Bindungen ...
Querverweise
Auf § 28 LWoFG verweisen folgende Vorschriften:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Fördermethodik
- § 13 (Förderzusage)
- Bindungs- und Sicherungsrecht
- § 18 (Erlaubnispflicht für die Aufhebung von Bindungen)