Deutschland

Arbeitsschutzgesetz
(Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit)

Artikel 1 des Gesetzes vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1246), in Kraft getreten am 21.08.1996 bzw. 21.08.1997

zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.05.2023 (BGBl. I S. 140) m.W.v. 02.07.2023

Erster Abschnitt

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 4 Allgemeine Grundsätze

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§ 6 Dokumentation

§ 7 Übertragung von Aufgaben

§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

§ 9 Besondere Gefahren

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 12 Unterweisung

§ 13 Verantwortliche Personen

§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt

§ 15 Pflichten der Beschäftigten

§ 16 Besondere Unterstützungspflichten

§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt

§ 18 Verordnungsermächtigungen

§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt

§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt

§ 21 Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 23 Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht, Bundesfachstelle

§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

§ 25 Bußgeldvorschriften

§ 26 Strafvorschriften

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht