Arbeitsschutzgesetz
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2) |
(1) 1Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. 2Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.
(2) 1Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. 2Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.
(3) 1Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. 2Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. 3Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.
(4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht vom 08.04.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2008 | Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht | 08.04.2008 |
Rechtsprechung zu § 1 ArbSchG
51 Entscheidungen zu § 1 ArbSchG in unserer Datenbank:
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19
Ordentliche Kündigung - Hausangestellte
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 6 S 1589/18
Hygienerechtliche Anordnung einer externen Reinigung der Berufskleidung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 09.11.2017 - 4 K 4634/15
Hygieneanforderungen in Pflegeeinrichtungen
- VG Stuttgart, 09.11.2017 - 4 K 4634/15
- VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 4 K 2626/16
Einhaltung von Ruhepausen in einer "Einmannfiliale"
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 15 Sa 1418/17
Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei bestehendem ...
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15
Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten; ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 15 Sa 1417/17
Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei bestehendem ...
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 18/14
Übermittlung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 1/11
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum ...
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 13/11
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum ...
§ 1 ArbSchG in Nachschlagewerken
- § 1 ArbSchG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitsschutzgesetz