(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. 3Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Rechtsprechung zu § 3 ArbSchG
130 Entscheidungen zu § 3 ArbSchG in unserer Datenbank:
- LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall- ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15
Umkleidezeiten als Arbeitszeit
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12
Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
Mitbestimmung bei der Übertragung von Unternehmerpflichten des ...
- LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
- ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Klinik, Gesundheitsschutz, ...
- BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15
Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.632
Übertragung der Verantwortlichkeit des Dienstherrn für den Arbeitsschutz
- VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 BV 13.834
Beamtenrecht, Professor, Hochschullehrer, Arbeitsschutzorganisation, Universität, ...
- VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.632