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   ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67 c/16   

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https://dejure.org/2017,30636
ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67 c/16 (https://dejure.org/2017,30636)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 26.07.2017 - 7 BV 67 c/16 (https://dejure.org/2017,30636)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 7 BV 67 c/16 (https://dejure.org/2017,30636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Klinik, Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsrat, Mitbestimmung, Pflegepersonal, Mindestbesetzung, unternehmerische Freiheit, körperliche Unversehrtheit, Ermessensfehler

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Leitsatz)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestbesetzung mit Pflegepersonal - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitsgericht Kiel: Mindestbesetzung von Pflegepersonal

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Mindestbesetzung mit Pflegepersonal

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Pflegepersonal vor Überlastung schützen - Einigungsstellenspruch zur Mindestbesetzung kann zulässig sein

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Mindestbesetzung in der Pflege durchsetzen

  • dbfk.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mindestbesetzung von Pflegepersonal auf Stationen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen - Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Personal für bestimmt Bereiche durch Einigungsstelle nicht per se rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gesundheitsschutz; Gefährdungsbeurteilung; Schutzmaßnahmen; Mitbestimmung; Einigungsstelle; Spruch; Pflegepersonal; Mindestbesetzung; unternehmerische Freiheit; körperliche Unversehrtheit; Ermessensfehler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 539
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Entsprechend ist bereits in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 21, juris).

    Nach dessen Nr. 1 ist für eine "geeignete" Organisation zu sorgen und es sind die "erforderlichen" Mittel bereitzustellen sowie nach Nr. 2 Vorkehrungen zu treffen, dass Maßnahmen "erforderlichenfalls" bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 22, juris).

  • FG Bremen, 19.03.2015 - 4 K 21/14

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Milchabgabe

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG setzt jedoch keine konkrete Gesundheitsgefahr, wohl aber das Vorliegen konkreter Gefährdungen iSv. § 5 Abs. 1 ArbSchG voraus (Pieper AuR 2016, 32).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Entsprechend ist bereits in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Entsprechend ist bereits in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Ihre Kompetenz reicht dabei soweit, wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - juris, Rn. 18).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Ein rechtlich erheblicher Fehler im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn sich die von der Einigungsstelle getroffene Regelung nicht als angemessener Ausgleich der Belange des Betriebs und Unternehmens auf der einen und der betroffenen Arbeitnehmer auf der anderen Seite erweist (BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - juris, Rn. 23).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
    Dann verbliebe möglicherweise für freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 Nr. 1 BetrVG und für Verlangen des Betriebsrats nach § 91 BetrVG kein nennenswerter Raum mehr (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a bb (2) der Gründe, BAGE 111, 36).
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