Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch
(2) Die Beschlussformel enthält im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen.
(3) Der Zeitpunkt, bis zu dem das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung einer Maßnahme nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu entscheiden hat, ist in der Beschlussformel zu bezeichnen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 286 FamFG
30 Entscheidungen zu § 286 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.11.2012 - XII ZB 344/12
Betreuungsverfahren: Bestimmung der Überprüfungsfrist für eine angeordnete ...
- BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15
Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das ...
- BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13
Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 15.01.2021 - DG 4/12
- OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18
Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen ...
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13
Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung ...
- BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19
Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung ...
- BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11
Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines ...
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 39/18
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des ...
§ 286 FamFG in Nachschlagewerken
- § 286 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufhebung der Betreuung
Beaufsichtigung
Beschluss
Betreuerausweis
Betreuungsverfahren
Einwilligungsvorbehalt
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Gerichtsbeschluss