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   AG Meinerzhagen, 23.02.2007 - 4 C 439/06   

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https://dejure.org/2007,32393
AG Meinerzhagen, 23.02.2007 - 4 C 439/06 (https://dejure.org/2007,32393)
AG Meinerzhagen, Entscheidung vom 23.02.2007 - 4 C 439/06 (https://dejure.org/2007,32393)
AG Meinerzhagen, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 4 C 439/06 (https://dejure.org/2007,32393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Fälligkeit des Anspruchs auf fiktive Reparaturkosten. Mit Anmerkung: Dr. Tobias Mergner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB
    Fälligkeit des Anspruchs auf fiktive Reparaturkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Meinerzhagen, 23.02.2007 - 4 C 439/06
    Sie beruft sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.05.2006, VI ZR 192/05 , ( NJW 2006, 2179) aus dem ihrer Meinung nach folgt, dass ohne Berücksichtigung des Restwerts erst nach Ablauf von sechs Monaten abgerechnet werden könne unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte das Fahrzeug dann noch nutze.

    Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, nämlich in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes, hat der Bundesgerichthof in seiner Entscheidung vom 23.05.2006 (a.a.O.) nur für den Fall bejaht, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Unfall weiter nutzt.

  • LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07

    Ersatz und Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung wegen eines beschädigten

    Amtsgerichts N - 4 C 439/06 - wird zurückgewiesen.
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