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   AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10   

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https://dejure.org/2010,6269
AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
AG Meldorf, Entscheidung vom 18.05.2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
AG Meldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Öffentlichkeitsgrundsatz; Dauerhafte Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes

  • openjur.de

    § 6b BDSG; § 169 GVG; § 20 LDSGSH

  • Telemedicus

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden

  • Telemedicus

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhaft praktizierte Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes als psychologische Hemmschwelle hinsichtlich des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Aussetzung des Verfahrens aufgrund der Überwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Videoüberwachung eines Gerichtsgebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kameraüberwachung in Gerichten und die Gerichtsöffentlichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Die offene Videoüberwachung eines öffentlichen Ortes kann und soll danach abschreckend wirken und insofern das Verhalten der Betroffenen lenken (BVerfGK 10, 330).

    Eine anlassunabhängige Videoüberwachung aller Verhandlungsteilnehmer ist als intensiver Eingriff (vgl. BVerfGK 10, 330) in dieses Recht anzusehen.

    Die Videoüberwachung erfasst nahezu ausschließlich Personen, die keinen Anlass für eine Überwachung geben (vgl. BVerfGK 10, 330).

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ausgeschlossen, dass eine Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen materiell verfassungsgemäß sein kann, wenn für sie ein hinreichender Anlass besteht (BVerfGK 10, 330).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) normiert den Grundsatz ergänzend dahin gehend, dass vor einem Gericht öffentlich verhandelt und das Urteil öffentlich verkündet wird (BVerfGE 103, 44).

    Das Gerichtsverfassungsrecht berücksichtigt gegenläufige Belange durch Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit (BVerfGE 103, 44).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass der freiheitliche Rechtsstaat auf die Gesetzestreue seiner Bürger vertraut, solange nicht konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen geben (vgl. BVerfGE 120, 378).

    Bei dem Anlass muss es sich aber um konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen handeln (BVerfGE 120, 378).

  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahmen sind nach § 169 GVG verboten, wenn sie einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleichkommen (BGH, NJW 1980, 249).

    Wollte man eine ungeschriebene immanente Schranke des § 169 GVG für zulässige Maßnahmen des Gerichts oder des Gerichtspräsidenten, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen, anerkennen (vgl. BGH, NJW 1980, 249), so wäre die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf auch von dieser Schranke nicht gedeckt: Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf ist keine zulässige Maßnahme, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dient.

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Ein Unterlassungsanspruch kann schon bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Die Verantwortung für die notwendige Zurückdrängung der Ideen der Feinde der Freiheit überlässt der freiheitliche Rechtsstaat der freien öffentlichen Auseinandersetzung (BVerfG, NJW 2010, 47) und der Überzeugungskraft des eigenen staatlichen Handelns.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (BVerfG, NJW 2010, 833).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Dementsprechend kann im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne Weiteres gewährleistet erscheint, etwa angeordnet werden, dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, NJW 1977, 157).
  • VG Wiesbaden, 20.01.2010 - 6 K 1063/09

    Videoüberwachung in Gerichtsgebäuden

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