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   AG Offenbach, 22.07.2016 - 320 C 27/16   

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AG Offenbach, 22.07.2016 - 320 C 27/16 (https://dejure.org/2016,50098)
AG Offenbach, Entscheidung vom 22.07.2016 - 320 C 27/16 (https://dejure.org/2016,50098)
AG Offenbach, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 320 C 27/16 (https://dejure.org/2016,50098)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

    Auszug aus AG Offenbach, 22.07.2016 - 320 C 27/16
    Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass jeder Versammlungsteilnehmer zu jeder Zeit das Recht hat, Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen (vgl. nur: Kümmel, in: Niedenführ/ders./Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 24 Rn. 43 und LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554 jeweils m.w.N.).

    Wohnungseigentümer/Wohnungserbbauberechtigten, diesen Fragen angesichts ihres Selbstorganisationsrechts in der Versammlung als dem Forum der Wohnungseigentümer/Wohnungserbbauberechtigten nachzugehen (Zum Ganzen: LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554).

    Hinzu kommt, dass das Zurückweisungsrecht des § 174 BGB von jedem Eigentümer nur dann sinnvoll und effektiv ausgeübt werden kann, wenn er die Vollmachten prüfen und so beurteilen kann, ob und welche Stimmen zurückweisbar sind, weil die Vollmachtsurkunde fehlt (LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554).

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 13 S 32/13

    Vertreter muss Originalvollmacht vorlegen können!

    Auszug aus AG Offenbach, 22.07.2016 - 320 C 27/16
    Über dieses Recht kann nicht, auch nicht durch einen Geschäftsordnungsbeschluss disponiert werden (LG Frankfurt, Urt. v. 5.8.2015, 2-13 S 32/13).

    Wird das Einsichtsrecht in irgendeiner Form verwehrt oder vereitelt, liegt ein gravierender Beschlussfehler vor (vgl. Kümmel, in: Niedenführ/ders./Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 24 Rn. 43; LG Frankfurt, Urt. v. 5.8.2015, 2-13 S 32/13):.

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