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   AG Paderborn, 21.09.2018 - 58 C 181/18   

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https://dejure.org/2018,51929
AG Paderborn, 21.09.2018 - 58 C 181/18 (https://dejure.org/2018,51929)
AG Paderborn, Entscheidung vom 21.09.2018 - 58 C 181/18 (https://dejure.org/2018,51929)
AG Paderborn, Entscheidung vom 21. September 2018 - 58 C 181/18 (https://dejure.org/2018,51929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girokontovertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützen der Kündigung des Girokontovertrags vorliegend auf den fehlenden Ortsbezug des Vereins durch die faktische Organtätigkeit außerhalb des Geschäftsgebiets der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 214/14

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen

    Auszug aus AG Paderborn, 21.09.2018 - 58 C 181/18
    Nur ein fehlender Hinweis auf das Erfordernis eines sachlichen Grundes hat eine Intransparenz und zwar auch nur gegenüber Verbrauchern zur Folge (MüKo- Casper , § 675h BGB, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 214/14, BKR 2015, 435, Rn. 9).

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert ist, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung der Beklagten, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 214/14, BKR 2015, 435).

  • VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335

    Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse

    Auszug aus AG Paderborn, 21.09.2018 - 58 C 181/18
    Anders als beim Streit mit einer T über die Frage nach einer Pflicht zur Eröffnung eines neuen Girokontos handelt es sich bei einem Rechtsstreit über die Beendigung eines bestehenden Girokontovertrages auch bei Beteiligung einer T um eine privatrechtliche Streitigkeit, die den Zivilgerichten zugewiesen ist (VG Regensburg Beschl. v. 16.8.2017 - 3 E 17.1335, BeckRS 2017, 126549).
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