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   AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17 jug   

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https://dejure.org/2018,37050
AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17 jug (https://dejure.org/2018,37050)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17 jug (https://dejure.org/2018,37050)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 04. September 2018 - 1 VRJs 129/17 jug (https://dejure.org/2018,37050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 S 1 JGG, § 11 Abs 3 S 1 JGG, § 11 Abs 3 S 2 JGG, § 15 Abs 3 S 2 JGG, § 15 Abs 3 S 3 JGG
    Jugendstrafsache: Verhängung eines über vier Wochen hinausgehenden Jugendarrestes

  • strafrechtsiegen.de

    Jugendstrafsache - Verhängung von Jugendarrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Ws 61/91

    Staatskasse; Jugendarrest; Gemeinnützige Einrichtung ; Auflagen ; Weisungen;

    Auszug aus AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17
    Sofern das Landgericht Zweibrücken zur Begründung seiner Ansicht, dass der durch Urteil und nachfolgend im Vollstreckungsverfahren verhängte Jugendarrest die Gesamtdauer von vier Wochen nicht überschreiten darf, auf den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 - Bezug nimmt, vermag dies nicht zu überzeugen.

    Hierzu führte das Pfälzische Oberlandesgericht völlig zutreffend aus, dass die Höchstdauer des im Bewährungsverfahren verhängten Jugendarrestes vier Wochen nicht überschreiten darf (Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Beschluss vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91, zitiert nach juris, Rn. 5).

  • LG Zweibrücken, 04.07.2011 - Qs 63/11
    Auszug aus AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17
    Sofern durch das Landgericht Zweibrücken (LG Zweibrücken, Beschluss vom 04.07.2011 - Qs 63/11, zitiert nach juris, Rn. 5) und auch in der Kommentarliteratur (vgl. etwa Eisenberg, JGG, 20. Auflage, § 11, Rn. 21, zitiert nach beck-online; Ostendorf, JGG, 10. Auflage, § 11, Rn. 13, zitiert nach beck-online) vertreten wird, dass § 11 Abs. 3 S. 2 JGG "das Höchstmaß des Jugendarrestes auf vier Wochen begrenzt" , ist dies grundsätzlich zutreffend.
  • LG Mühlhausen, 02.03.2008 - 3 Qs 38/09
    Auszug aus AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17
    Vielmehr kann, auch wenn gegen einen Verurteilten durch Urteil bereits ein vierwöchiger Dauerarrest gemäß § 16 Abs. 4 S. 1 JGG verhängt wurde, im sich anschließenden Vollstreckungsverfahren gemäß § 11 Abs. 3 JGG bzw. §§ 15 Abs. 3 S. 2 i.V.m. 11 Abs. 3 JGG ein oder mehrmals ein in der Summe bis zu vier Wochen dauernder Ungehorsamsarrest verhängt werden (wie hier LG Mühlhausen, Beschluss vom 02.03.2008 - 3 Qs 38/09, zitiert nach juris, Rn. 4; Diemer in: D/S/S, JGG, 7. Auflage, § 11, Rn. 18, zitiert nach juris; AG Pirmasens, Beschluss vom 12.05.2011 - 1 VRJs 119/11).
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