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   AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13   

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https://dejure.org/2013,42507
AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13 (https://dejure.org/2013,42507)
AG Potsdam, Entscheidung vom 13.06.2013 - 31 C 7/13 (https://dejure.org/2013,42507)
AG Potsdam, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 31 C 7/13 (https://dejure.org/2013,42507)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    § 167 ZPO soll einen Kläger vor Verzögerungen schützen, auf die er keinerlei Einfluss hat, an denen er also auch nicht nur mitschuldig ist (BVerfG I BvR 1464/91 I BvR 1623/91, BGHZ 145, 362 VI ZR 198/99).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    Jedoch ist aufgrund der verbandsmäßigen Besonderheiten und Interessen von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 ZPO gerechtfertigt (so im Ergebnis auch der BGH, Urteil vom 27.03.2009 V ZR 196/08;  Landgericht München I, Urteil vom 08.08.2011 Az: 1 S 809/11 (ZMR 2012, S. 133 ff.)).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    Aufgrund des Wortlautes wäre deshalb ein Beitritt auf Klägerseite nicht zulässig (so der BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 7/12).
  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 809/11

    Wohnungeigentumsverfahren: Beitritt eines Miteigentümers auf Klägerseite als

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    Jedoch ist aufgrund der verbandsmäßigen Besonderheiten und Interessen von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 ZPO gerechtfertigt (so im Ergebnis auch der BGH, Urteil vom 27.03.2009 V ZR 196/08;  Landgericht München I, Urteil vom 08.08.2011 Az: 1 S 809/11 (ZMR 2012, S. 133 ff.)).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    Eine Zustellung gilt nur dann als "demnächst" erfolgt, wenn in einer den Umständen nach angemessenen Frist zugestellt wird ohne von der Partei zu vertretende Verzögerung (vgl. BGH VersR 1999, 218, IV ZR 248/97 v. 30.09.2008).
  • LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustellung an den Verwalter nach Ablauf von

    Auszug aus AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
    Dabei übersieht das Amtsgericht nicht, dass umstritten ist, ob eine Anhörung der Wohnungseigentümer durch das Gericht zur Frage, ob und welcher Ersatzzustellungsvertreter bestellt wird, notwendig ist (dafür, dass stets rechtliches Gehör zu gewähren ist: Landgericht Hamburg 318 S 88/08, ZMR 2009, S. 795, Bärmann WEG, § 45 Rdn. 39, a.A. Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 45 Rdn. 25).
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