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   AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14   

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https://dejure.org/2015,62654
AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14 (https://dejure.org/2015,62654)
AG Schwerte, Entscheidung vom 04.11.2015 - 6 C 13/14 (https://dejure.org/2015,62654)
AG Schwerte, Entscheidung vom 04. November 2015 - 6 C 13/14 (https://dejure.org/2015,62654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheben der Beschlussanfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung i.R.d. Frist

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Fristversäumung wird rechtswidriger Beschluss bestandskräftig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
    Zuzurechnen sind jedoch Verzögerungen, die ein Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter, für dessen Versäumnisse er einzustehen hat (§ 85 Abs. 2 ZPO), bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (vgl. exemplarisch BGH, NJW 2006, 3206).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
    Werden die Fristen i.S.v. § 46 S. 2 WEG versäumt, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BGH, NJW 2009, 2132) und ein rechtswidriger, aber nicht nichtiger Beschluss wird bestandskräftig.
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
    Selbst im Falle einer überflüssigen oder gar fehlerhaften Auflage des Gerichts muss sich der Prozessbevollmächtigte alsbald um den Fortgang der Sache kümmern (BGH, NJW-RR 1992, 470).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
    Eine Zustellung gilt nur dann als "demnächst" erfolgt, wenn in einer den Umständen nach angemessenen Frist zugestellt wird, ohne von der Partei zu vertretende Verzögerung (vgl. BGH, VersR 1999, 218).
  • AG Schwerte, 19.11.2015 - 6 C 8/14

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts?

    Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
    Laut gerichtlichem Vermerk vom 17.11.2014 (Bl. 4 d. A.) wurden hinsichtlich der Klageschrift vom 17.10.2014 gerichtlich zunächst keine Veranlassungen getroffen, da diese zusammen mit einer weiteren Klageschrift nebst Abschriften (Az.: 6 C 8/14) seitens der Prozessbevollmächtigten der Kläger eingereicht und durch die zuständige Geschäftsstelle übersehen wurde.
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 282/15

    Anfechtungsfrist § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG

    Die Berufungskläger beantragen, unter Abänderung des am 04.11.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Schwerte Az. 6 C 13/14 die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 22.09.2014 zu den Tagesordnungspunkten TOP 2 ( (- Jahresabrechnung 2012-), TOP 3 Jahresabrechnung 2013 und TOP 4 ( - Gesamt/Einzelwirtschaftsplan - ) gefassten Beschlüsse aufzuheben.
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