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AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erheben der Beschlussanfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung i.R.d. Frist
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei Fristversäumung wird rechtswidriger Beschluss bestandskräftig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
- LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 282/15
- BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16
- LG Dortmund, 11.10.2018 - 17 S 282/15
- OLG Hamm, 26.02.2019 - 15 W 388/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Zuzurechnen sind jedoch Verzögerungen, die ein Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter, für dessen Versäumnisse er einzustehen hat (§ 85 Abs. 2 ZPO), bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (vgl. exemplarisch BGH, NJW 2006, 3206). - BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Werden die Fristen i.S.v. § 46 S. 2 WEG versäumt, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. BGH, NJW 2009, 2132) und ein rechtswidriger, aber nicht nichtiger Beschluss wird bestandskräftig. - BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß
Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Selbst im Falle einer überflüssigen oder gar fehlerhaften Auflage des Gerichts muss sich der Prozessbevollmächtigte alsbald um den Fortgang der Sache kümmern (BGH, NJW-RR 1992, 470). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des …
Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Eine Zustellung gilt nur dann als "demnächst" erfolgt, wenn in einer den Umständen nach angemessenen Frist zugestellt wird, ohne von der Partei zu vertretende Verzögerung (vgl. BGH, VersR 1999, 218). - AG Schwerte, 19.11.2015 - 6 C 8/14
Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts?
Auszug aus AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14
Laut gerichtlichem Vermerk vom 17.11.2014 (Bl. 4 d. A.) wurden hinsichtlich der Klageschrift vom 17.10.2014 gerichtlich zunächst keine Veranlassungen getroffen, da diese zusammen mit einer weiteren Klageschrift nebst Abschriften (Az.: 6 C 8/14) seitens der Prozessbevollmächtigten der Kläger eingereicht und durch die zuständige Geschäftsstelle übersehen wurde.
- LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 282/15
Anfechtungsfrist § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
Die Berufungskläger beantragen, unter Abänderung des am 04.11.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Schwerte Az. 6 C 13/14 die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 22.09.2014 zu den Tagesordnungspunkten TOP 2 ( (- Jahresabrechnung 2012-), TOP 3 Jahresabrechnung 2013 und TOP 4 ( - Gesamt/Einzelwirtschaftsplan - ) gefassten Beschlüsse aufzuheben.