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   AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10   

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AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10 (https://dejure.org/2011,59459)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 04.07.2011 - 93 C 4774/10 (https://dejure.org/2011,59459)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 93 C 4774/10 (https://dejure.org/2011,59459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Eigenbedarfskündigung: Hohes Lebensalter als Härtegrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Da das streitgegenständliche Mietverhältnis jedoch durch die rechtswirksame Eigenbedarfskündigung vom 26.03.2010 zum 31.12.2010 endete, besteht keine weitergehende Gebrauchsüberlassungspflicht der Kläger nach § 535 Abs. 1 BGB und mithin entfällt generell deren Verpflichtung die Mieträume mit Strom, Wasser und Heizung zu versorgen (s. BGHZ 180, 300 ff, Elmar Streyl, Das Einstellen der Versorgungsleistungen durch den Vermieter, WuM 06, 234 ff.).
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 101/03

    Erhöhung einer Teilinklusivmiete

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Selbst wenn man jedoch der Rechtsauffassung der Kläger folgen wollte, ergäbe sich hieraus, dass weder ein Katalog umzulegender Betriebskosten, noch Vorauszahlungen eindeutig vereinbart wären und mithin nach der Rechsprechung des BGH von einer Inklusivmiete auszugehen ist (BGH, WuM 04, 151), so dass bereits mit der Mietzinszahlung sämtliche Nebenkosten abgegolten wären und die Kläger sich noch schlechter stellen würden.
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Da die Mangelhaftigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wiederum automatisch dazu führt, dass die Miete vom Beginn der Beeinträchtigung an auch ohne ausdrückliche Geltendmachung gemindert ist (S. BGH, NJW 61, 916; ders., NJW-RR 91, 779) und durch den vollständigen Verlust von Wasser, Strom und Gas die Gebrauchstauglichkeit der streitgegenständlichen Wohnung, von Mitte September bis Ende November 2010 de facto komplett aufgehoben war, ist evident, dass die Beklagten für diesen Zeitraum zur hundertprozentigen Mietminderung berechtigt waren.
  • LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98

    Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Die auf eine unbefugte Gebrauchsüberlassung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 gestützte fristlose Kündigung vom 26.03.2010 scheitert bereits daran, dass nach Vorlage der Geburtsurkunde nunmehr unstreitig sein dürfte, dass es sich bei dem Beklagten zu 4) um den Enkel der Beklagten zu 1) handelt und diese mithin zu dessen Aufnahme in die Wohnung und dessen Eingliederung in ihren Haushalt auch ohne Erlaubnis des Vermieters befugt war (S. hierzu, LG Hamburg, WuM 99, 687 f.) Selbst wenn man hier anderer Meinung sein wollte, hegt das Gericht erhebliche Zweifel, ob in der Einräumung eines solchen unselbständigen Mitgebrauchs eine erhebliche Rechtsgutverletzung begründet sein kann.
  • BGH, 07.12.1960 - VIII ZR 16/60

    Bei Nutzungtsentschädigung keine Minderung wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Da die Mangelhaftigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wiederum automatisch dazu führt, dass die Miete vom Beginn der Beeinträchtigung an auch ohne ausdrückliche Geltendmachung gemindert ist (S. BGH, NJW 61, 916; ders., NJW-RR 91, 779) und durch den vollständigen Verlust von Wasser, Strom und Gas die Gebrauchstauglichkeit der streitgegenständlichen Wohnung, von Mitte September bis Ende November 2010 de facto komplett aufgehoben war, ist evident, dass die Beklagten für diesen Zeitraum zur hundertprozentigen Mietminderung berechtigt waren.
  • LG Bremen, 22.05.2003 - 2 S 315/02

    Widerspruch gegen die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Voraussetzungen

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Soweit die Beklagten sich in diesem Zusammenhang auf das hohe Lebensalter der Beklagten zu 1) und den Umstand, dass sie bereits seit mehr als 40 Jahren in der Wohnung lebt berufen, können diesen Aspekten Indizcharakter für einen Härtegrund zukommen, ob sie für dessen alleinige Begründung ausreichen ist jedoch streitig (vgl. in diesem Zusammenhang verneinend: OLG Köln, WUM 03, 465; LG Oldenburg, DWW 91, 240; LG Bremen 2.ZK, Urteil vom 22.05.03, Az 2 S 315/02; AG Andernach, Urteil vom 23.08.07, Az 6 C 387/07; Sternel, a.a.O., 1471 ff.; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 556 a BGB Rdnr.38), bejahend: LG Stuttg., WUM 92, 247; LG Hannover, WUM 89, 298; LG Berlin MM95, 101; AG Witten, ZMR 07, 44).
  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des

    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Bei einem derartigen Interessenwiderstreit auf finanzieller Ebene ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, im Zweifel, den wirtschaftlichen Interessen des Vermieters der Vorrang einzuräumen(BVerfG, NZM 99, 659).
  • AG Andernach, 23.08.2007 - 6 C 387/07
    Auszug aus AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10
    Soweit die Beklagten sich in diesem Zusammenhang auf das hohe Lebensalter der Beklagten zu 1) und den Umstand, dass sie bereits seit mehr als 40 Jahren in der Wohnung lebt berufen, können diesen Aspekten Indizcharakter für einen Härtegrund zukommen, ob sie für dessen alleinige Begründung ausreichen ist jedoch streitig (vgl. in diesem Zusammenhang verneinend: OLG Köln, WUM 03, 465; LG Oldenburg, DWW 91, 240; LG Bremen 2.ZK, Urteil vom 22.05.03, Az 2 S 315/02; AG Andernach, Urteil vom 23.08.07, Az 6 C 387/07; Sternel, a.a.O., 1471 ff.; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 556 a BGB Rdnr.38), bejahend: LG Stuttg., WUM 92, 247; LG Hannover, WUM 89, 298; LG Berlin MM95, 101; AG Witten, ZMR 07, 44).
  • AG München, 24.11.2022 - 419 C 6699/22

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte: Wer ist dieser "Dritte"?

    Es gibt Rechtsprechung, die ohne Weiteres auch die Enkel zu diesem nahestehenden Personenkreis dazugezählt (AG Wiesbaden Urt. v. 4.7.2011 - 93 C 4774/10, BeckRS 2012, 9940; LG Wuppertal MDR 1971, 49) sowie Rechtsprechung, die unter Umständen auch die Schwiegermutter des Mieters zu dem privilegierten Personenkreis gerechnet hat (LG Berlin, GE 1980, 660).
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