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   AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14   

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https://dejure.org/2014,8314
AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14 (https://dejure.org/2014,8314)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.02.2014 - 97 AR 1/14 (https://dejure.org/2014,8314)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 97 AR 1/14 (https://dejure.org/2014,8314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 1 ZPO, Art 20 Abs 3 GG, Art 97 GG
    Keine Besorgnis der Befangenheit bei langer Dauer des Rechtsstreits wegen unauskömmlicherer Sachmittel- und Personalausstattung eines Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Besorgnis der Befangenheit bei langer Dauer des Rechtsstreits wegen unauskömmlicherer Sachmittel- und Personalausstattung eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14
    9 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 zu Az: 2 BvR 612/12, 2 BvR 625/12 vom 23.05.2012 - juris ausgeführt, wie der Richter mit einer derartigen Belastungssituation umzugehen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei statuiert, dass die, dem Richter selbst garantierte richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG dem Richter "ein Abwehrrecht gegen eine überfordernde Einflussnahme bei der Zuweisung des Arbeitspensums einräumt. Er ist nicht verpflichtet, sämtliche ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort und ohne Beschränkung seines zeitlichen Einsatzes zu erledigen (vgl OVG Münster, 14.11.2005, 1 A 494/04, juris, Rn 20).
  • OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung;

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14
    Davon ist nach der Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 1992, 192) auszugehen "wenn sich das prozessuale Vorgehen eines Richters so sehr vom normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt".
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14
    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, da der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl auch BGH, 03.12.2009, RiZ(R) 1/09, juris, Rn 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04
    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14
    9 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 zu Az: 2 BvR 612/12, 2 BvR 625/12 vom 23.05.2012 - juris ausgeführt, wie der Richter mit einer derartigen Belastungssituation umzugehen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei statuiert, dass die, dem Richter selbst garantierte richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG dem Richter "ein Abwehrrecht gegen eine überfordernde Einflussnahme bei der Zuweisung des Arbeitspensums einräumt. Er ist nicht verpflichtet, sämtliche ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort und ohne Beschränkung seines zeitlichen Einsatzes zu erledigen (vgl OVG Münster, 14.11.2005, 1 A 494/04, juris, Rn 20).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.02.2014 - 97 AR 1/14
    9 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 zu Az: 2 BvR 612/12, 2 BvR 625/12 vom 23.05.2012 - juris ausgeführt, wie der Richter mit einer derartigen Belastungssituation umzugehen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei statuiert, dass die, dem Richter selbst garantierte richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG dem Richter "ein Abwehrrecht gegen eine überfordernde Einflussnahme bei der Zuweisung des Arbeitspensums einräumt. Er ist nicht verpflichtet, sämtliche ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort und ohne Beschränkung seines zeitlichen Einsatzes zu erledigen (vgl OVG Münster, 14.11.2005, 1 A 494/04, juris, Rn 20).
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