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   AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/2019   

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https://dejure.org/2021,43827
AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/2019 (https://dejure.org/2021,43827)
AGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/2019 (https://dejure.org/2021,43827)
AGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - BayAGH III - 4 - 7/2019 (https://dejure.org/2021,43827)
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  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
    Damit wurde einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, Urteil vom 03.03.2019, juris Rn. 132 = BVerfGE 123, 39) Rechnung getragen, wonach der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot gemäß Art. 38 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG wurzelnde Parlamentsvorbehalt es gebiete, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden müssen.
  • OVG Thüringen, 30.05.2013 - 1 N 240/12

    Die elektronische Wahl an einer Uni

    Auszug aus AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
    Entgegen der Rechtsansicht des Klägers verstößt § 191 b Abs. 2 Satz 2 BRAO nicht gegen höherrangiges Recht, namentlich nicht gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG (ebenso Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.2013 - 1 N 240/12 - juris, Rn. 51 zu Einführung der elektronischen Wahl an einer Hochschule).
  • OVG Thüringen, 23.05.2017 - 4 N 124/15

    Internetbasierte Online-Wahl - Elektronische Wahl - für die Wahl der Gremien

    Auszug aus AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
    Es liegt vielmehr im Verantwortungsbereich des einzelnen Wählers, dies sicherzustellen (so auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.05.2017 - 4 N 124/15 -, BeckRS 2017, 128958 Rn. 56).
  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 5/11

    Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der "Partei für Arbeit, Rechtsstaat,

    Auszug aus AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
    Ein Anspruch auf Einräumung der Möglichkeit zur Abgabe einer Neinstimme oder eine Stimmenthaltung lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl nicht ableiten (BVerfG, Beschluss vom 24.09.2011 - 2 BvC 15/10 -, juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 18.10.2011 - 2 BvC 5/11 -, juris Rn. 6 = NVwZ 2012, 161).
  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvC 15/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Einräumung einer

    Auszug aus AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
    Ein Anspruch auf Einräumung der Möglichkeit zur Abgabe einer Neinstimme oder eine Stimmenthaltung lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl nicht ableiten (BVerfG, Beschluss vom 24.09.2011 - 2 BvC 15/10 -, juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 18.10.2011 - 2 BvC 5/11 -, juris Rn. 6 = NVwZ 2012, 161).
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