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   AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18 (https://dejure.org/2020,45120)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2020 - 1 AGH 48/18 (https://dejure.org/2020,45120)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 1 AGH 48/18 (https://dejure.org/2020,45120)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg.) 23/19 - in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 02.07.2018 - AnwZ (Brfg.) 49/17 -, NJW 2018, 3100; 15.10.2018 - AnwZ (Brfg.) 58/17 -, juris) zum einen festgestellt, dass eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten von Kunden des Arbeitgebers keine Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers i. S. d. § 46 Abs. 5 S. 1 BRAO darstelle.
  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 23/19

    Syndikusanwalt: Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers, auch

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Dabei ist es nicht entscheidungserheblich, dass sich die objektive Rechtswidrigkeit des Bescheides bereits daraus ergibt, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg.) 49/19 -, BRAK-Mitt. 2020, 236; Beschluss vom 20.07.2020 - AnwZ (Brfg.) 59/18 -) vorliegend die Voraussetzungen des § 46b Abs. 3 BRAO nicht vorlagen, weil danach bei einem Arbeitgeberwechsel auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO der Erlass eines Erstreckungsbescheides nicht zulässig ist.
  • BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19

    Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Aus dem Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg.) 49/19 -, NJW 2020, 2190, ergebe sich, dass im Fall eines Arbeitgeberwechsels der Erlass eines Erstreckungsbescheides gem. § 46b Abs. 3 BRAO nicht zulässig sei.
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

    Darstellen der anwaltlichen Tätigkeit als Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit für

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Dabei kann hier auch dahinstehen, ob das Arbeitsverhältnis der Beigeladenen i. S. d. § 46 Abs. 3 BRAO anwaltlich geprägt war, insbesondere es im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.09.2019 - AnwZ (Brfg.) 63/17 -, NJW 2019, 3649; Beschluss vom 09.01.2020 - AnwZ (Brfg.) 11/19 -, juris Rdnr. 6) für die erforderliche Prägung i. S. d. § 46 Abs. 3 BRAO ausreicht, wenn die Beigeladene, wie dies seitens der Zeugin E1 im Termin am 15.11.2019 bekundet wurde, zu 60 % ihrer Tätigkeit mit dem Aufbau und der Pflege einer Datenbank und zu 40 % mit "sonstigen Fällen" befasst war.
  • BGH, 16.08.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18

    Klage gegen ein Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit als

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.08.2019 - AnwZ (Brfg.) 58/18 -, NJW 2019, 3453; Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg.) 23/19 -, juris) sei ein Arbeitnehmer in Rechtsangelegenheiten der Kunden ihres Arbeitgebers tätig, wenn dieser als Versicherungsmakler tätig sei und der Arbeitnehmer Schadensfälle von Kunden bearbeite.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 AGH 25/18

    Erstreckung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf die Tätigkeit bei einer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18
    Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen habe in zwei Urteilen (Urteil vom 29.06.2018 - 1 AGH 62/17 - und 23.11.2018 - 1 AGH 25/18 -) ausdrücklich eine Erstreckung bei zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen für zulässig gehalten.
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