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   AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16   

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https://dejure.org/2016,55531
AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16 (https://dejure.org/2016,55531)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.2016 - 1 AGH 50/16 (https://dejure.org/2016,55531)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 2016 - 1 AGH 50/16 (https://dejure.org/2016,55531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für freigestellten Betriebsrat

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für freigestellten Betriebsrat

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Zulassung bei Tätigkeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 46 Abs. 2 bis 4
    Keine Zulassung als Syndikus bei Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Syndikusrechtsanwalt und Freistellung als Betriebsrat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 444
  • AnwBl Online 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 110, 226 (267); 54, 277 (299 f.); 71, 81 (105); 90, 263 (275).
  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16
    Sei der Rechtsanwalt "in Sachen des Rechts weisungsfrei" , könne die Einordnung des Arbeitsverhältnisses in einen Tarifvertrag keine entscheidende Bedeutung erlangen ( Plitt/Stütze , NJW 2011, 2556, 2558; Jung/Horn , Anwaltsblatt 2011, 209, 210; Prütting , Anwaltsblatt 2009, 402, 403).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 110, 226 (267); 54, 277 (299 f.); 71, 81 (105); 90, 263 (275).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 110, 226 (267); 54, 277 (299 f.); 71, 81 (105); 90, 263 (275).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 110, 226 (267); 54, 277 (299 f.); 71, 81 (105); 90, 263 (275).
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2016 (1 AGH 50/16) wird zurückgewiesen.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16

    Volljurist bei einer Versicherung: Zulassung als Syndikusanwalt möglich?

    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass die Entlohnung nach Tarifvertrag nicht schon grundsätzlich der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt widerspricht (vgl. Senatsurteil v. 25.11.2016, Az.: 1 AGH 50/16; Plitt/Stütze NJW 2011, 2556, 2558; Jung/Horn, AnwBl. 2011, 209, 210; Prütting AnwBl. 2009, 402, 403).

    Die Einordnung des Beigeladenen in die Tarifgruppe VII/VIII spricht vielmehr für die anwaltliche Tätigkeit des Beigeladenen (vgl. Senatsurteil v. 25.11.2016, Az.: 1 AGH 50/16).

  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 AGH 17/16

    Syndikusanwälte: Keine Syndikuszulassung bei Beratung der Kunden des Arbeitgebers

    Fachlich unabhängig ist ferner nicht, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine am Einzelfall orientierte Rechtberatung ausschließen (AGH NRW, 1 AGH 50/16).
  • AGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - AGH 21/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tätigkeit im Rahmen eines

    Insbesondere das Urteil des AGH Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2016 - 1 AGH 50/16 - AnwBl. 2017, 444 bezieht sich auf die Problematik, ob eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber dann weitergilt, wenn beim selben Arbeitgeber eine andere Tätigkeit ausgeübt wird ("Spezialist im Bereich GBL-Regress/Rückforderung", der dann freigestellt wird als Betriebsratsvorsitzender).
  • AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Erlöschen bei ruhendem Arbeitsverhältnis des

    Dies kommt etwas durch die Verwendung des Präsens ("tätig sind") in der Vorschrift des § 46 Abs. 2 Satz 1 BRAO zum Ausdruck (AGH Nordrhein Westfalen, Urteil vom 25.11.2016 - 1 AGH 50/16, juris Rn. 48).
  • AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Keine rückwirkende Zulassung, aber

    Dies kommt etwa durch die Verwendung des Präsens "tätig sind" in der Vorschrift des § 46 Abs. 2 Satz 1 BRAO zum Ausdruck (AGH Nordrhein Westfalen, Urteil vom 25. November 2016 - 1 AGH 50/16 , juris, Rn. 48 ).
  • AGH Berlin, 15.08.2018 - II AGH 3/17
    Hierbei kommt es allein auf die vom Kl. aktuell tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an (AGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.5.2017 - 1 AGH 21/16, Rn. 45; AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.11.2016 - 1 AGH 50/16, Rn. 45).
  • AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 24/16
    Weder die Einordnung des Arbeitsverhältnisses in einen Tarifvertrag spricht dagegen, dass der Rechtsanwalt weisungsfrei ist, noch die Bezeichnung als Sachbearbeiter (vgl. AGH Nordrhein-Westfalen BeckRs 2016, 117018; AGH Niedersachsen BeckRs 2017, 126371).
  • AGH Bayern, 26.03.2018 - BayAGH I - 1 - 4/17

    Syndikusanwälte: Keine Zulassung für ruhende Tätigkeit

    Rn. 12; AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.11.2016 - 1 AGH 50/16, AnwBl. Online 2017, 194 unter 2b insb.
  • AGH Baden-Württemberg, 15.09.2017 - AGH 21/17

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine rückwirkende Zulassung als

    Insbesondere das Urteil des AGH Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2016 - 1 AGH 50/16 - AnwBl. 2017, 444 bezieht sich auf die Problematik, ob eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber dann weitergilt, wenn beim selben Arbeitgeber eine andere Tätigkeit ausgeübt wird ("Spezialist im Bereich GBL-Regress/Rückforderung", der dann freigestellt wird als Betriebsratsvorsitzender).
  • AGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - AGH 1/17

    Syndikusrechtsanwalt: Zulassung eines bei einer Versicherung angestellten

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