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   AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16   

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AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16 (https://dejure.org/2017,45001)
AGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16 (https://dejure.org/2017,45001)
AGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - BayAGH I - 5 - 3/16 (https://dejure.org/2017,45001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    So sei etwa vom Anwaltssenat des BGH mit Beschluss vom 10.10.2011 - AbwZ (B) 49/10 (NJW 2012, 534) klargestellt worden, dass gegen die Zulassung zur Anwaltschaft eines IHK-Bereichsleiters "Recht, Steuern, Zentrale Dienste" keine Bedenken bestünden.

    Der Rechtsanwalt soll als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§§ 1, 3 Abs. 1, 43a Abs. 1 BRAO) frei sein von Abhängigkeiten jeglicher Art; hierzu gehört auch die äußere Unabhängigkeit vom Staat (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534).

    Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts kann - auch ohne konkreten Interessenkonflikt - allein schon wegen der Art der neben dem Anwaltsberuf ausgeübten öffentlichen Aufgaben erschüttert werden (BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534).

    BayAGH I-5-3/2016 aufzuerlegen, aber auch aus europarechtlicher Sicht ist die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gefordert (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534).

    hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen (BGH NJW 2012, 534).

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 9/09

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Vereinbarkeit einer Tätigkeit u.a. als

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Es ist somit eine Einzelfallprüfung erforderlich, die der Vielgestaltigkeit der Anforderungen und Dienstleistungen im breit gefächerten öffentlichen Dienst gerecht wird (st. Rspr.; vgl. BVerfG a.a.O.; BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ(B) 9/09, NJW-RR 2008, 1504).

    Die Belange der Rechtspflege sind auch dann gefährdet, wenn bei dem Rechtsuchenden die Vorstellung entstehen kann, der Rechtsanwalt könne wegen seiner "Staatsnähe" mehr für seine Mandanten bewirken als andere Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 9/09, NJW-RR 2008, 793).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Der EuGH hat im Urteil vom 02.12.2010 - C-225/09 (NJW 2011, 1199) auch hinsichtlich der im Inland unter ihrer hier erworbenen Berufsbezeichnung tätigen Rechtsanwälte der Regelung in Art. 8 der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments.
  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 23/07

    Vereinbarkeit der Tätigkeit des Leiters einer Landesgeschäftsstelle der

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Es ist somit eine Einzelfallprüfung erforderlich, die der Vielgestaltigkeit der Anforderungen und Dienstleistungen im breit gefächerten öffentlichen Dienst gerecht wird (st. Rspr.; vgl. BVerfG a.a.O.; BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ(B) 9/09, NJW-RR 2008, 1504).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Ferner sind bei der Beurteilung, ob eine als Zweitberuf im öffentlichen Dienst ausgeübte Tätigkeit mit dem Berufsbild eines unabhängigen Anwalts vereinbar ist, die Vorgaben des EuGH in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04, NJW 2004, 3407).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Diese Freiheit umfasst grundsätzlich auch das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a., NJW 1993, 317; BVerfG, Beschluss vom 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00, NJW 2002, 503).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 99/06

    Vereinbarbeit des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als angestellter Leiter von

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Die Belange der Rechtspflege sind auch dann gefährdet, wenn bei dem Rechtsuchenden die Vorstellung entstehen kann, der Rechtsanwalt könne wegen seiner "Staatsnähe" mehr für seine Mandanten bewirken als andere Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 9/09, NJW-RR 2008, 793).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Repräsentationstermins erlange, könne in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Zurechnung der Kenntnis in Großbetrieben (vgl. BGH NJW 1989, 2881; BGH NJW 1989, 97) nicht dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer bei Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben, nämlich dem Verwaltungshandeln, zugerechnet werden.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus AGH Bayern, 02.06.2017 - BayAGH I - 5 - 3/16
    Diese Freiheit umfasst grundsätzlich auch das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a., NJW 1993, 317; BVerfG, Beschluss vom 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00, NJW 2002, 503).
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