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   AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12   

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AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12 (https://dejure.org/2013,43168)
AGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12 (https://dejure.org/2013,43168)
AGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - BayAGH I - 19/12 (https://dejure.org/2013,43168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Kammerversammlung - Nichtaufnahme eines Antrags zur Tagesordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Während der EGH Hamburg (NJW 1985, 1084, 1087) hinsichtlich der Verpflichtung, einen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den Präsidenten der Kammer als richtigen Ag. ansah, kam der AGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 11.12.2004 - AGH 15/2003 (1), BRAK-Mitt. 2005, 88) zu dem Ergebnis, richtiger Ag. sei die Kammer selbst.

    Nach h.M. (EGH Hamburg, NJW 1985, 1084, 1087; Hartung , Henssler/Prütting, a.a.O., § 85, Rdnr. 3; Weyland , Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 85, Rdnr. 4) besteht eine Prüfungs- und Verwerfungskompetenz des Präsidenten der RAK grundsätzlich hinsichtlich solcher Anträge zur Tagesordnung nicht, für die das Quorum nach § 85 Abs. 2 BRAO erreicht ist.

    Verneinenden Falls hat er die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung abzulehnen (so: EGH Hamburg, NJW 1985, 1084, 1087).

  • VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916

    Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Hierzu zählen auch die durch organschaftliche Befugnisse und Verpflichtungen gekennzeichneten Rechtsbeziehungen zwischen Organen oder Organteilen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (VGH München, Urt. v. 10.12.1986 - 4 B 85 A. 916, NVwZ 1988, 83).

    Für den Fall der Geltendmachung des Anspruchs eines Gemeinderatsmitglieds darauf, dass ein von ihm gestellter Antrag in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung aufgenommen wird, wird für das bayerische Kommunalrecht die Auffassung vertreten, dass die Klage gegen die Gemeinde zu richten ist (vgl. BayVGH, NVwZ 1988, 83; BayVGH NVwZ-RR 1990, 99).

  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2004 - AGH 15/03

    Zur Zulässigkeit von Anträgen zur Kammerversammlung

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Hierdurch wurde eine Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet war (ebenso: AGH Stuttgart, Beschl. v. 11.12.2004 - AGH 15/2003 (1), BRAK-Mitt. 2005, 88).

    Während der EGH Hamburg (NJW 1985, 1084, 1087) hinsichtlich der Verpflichtung, einen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den Präsidenten der Kammer als richtigen Ag. ansah, kam der AGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 11.12.2004 - AGH 15/2003 (1), BRAK-Mitt. 2005, 88) zu dem Ergebnis, richtiger Ag. sei die Kammer selbst.

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1975, 1559, 1561 m.w.N., BGH, NJW 1986, 992, 994) umfasst der Funktionsbereich der RAKn nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind und die Gesamtheit der RAKn berühren.
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1975, 1559, 1561 m.w.N., BGH, NJW 1986, 992, 994) umfasst der Funktionsbereich der RAKn nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind und die Gesamtheit der RAKn berühren.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Der Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO liegt darin, den Kl. eines verwaltungsgerichtlichen Prozesses, der für ihn zeitliche und finanzielle Aufwendungen mit sich bringt und einen bestimmten Verfahrensstand erreicht hat, davor zu schützen, dass dieser Aufwand bei Erledigung des Verwaltungsaktes durch Fortfall des Rechtsschutzinteresses gegenstandslos wird (BVerwG, NJW 1980, 2426; NJW 1989, 2486).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Der Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO liegt darin, den Kl. eines verwaltungsgerichtlichen Prozesses, der für ihn zeitliche und finanzielle Aufwendungen mit sich bringt und einen bestimmten Verfahrensstand erreicht hat, davor zu schützen, dass dieser Aufwand bei Erledigung des Verwaltungsaktes durch Fortfall des Rechtsschutzinteresses gegenstandslos wird (BVerwG, NJW 1980, 2426; NJW 1989, 2486).
  • VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120
    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Für den Fall der Geltendmachung des Anspruchs eines Gemeinderatsmitglieds darauf, dass ein von ihm gestellter Antrag in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung aufgenommen wird, wird für das bayerische Kommunalrecht die Auffassung vertreten, dass die Klage gegen die Gemeinde zu richten ist (vgl. BayVGH, NVwZ 1988, 83; BayVGH NVwZ-RR 1990, 99).
  • VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Nach der Rechtslage anderer Länder ist eine Klage wegen der Aufstellung der Tagesordnung gegen den Bürgermeister oder Landrat selbst zu richten, da er eigene Organrechte wahrnehme (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 369; OVG Bautzen, Beschl. v. 15.8.1996 - 3 S 465/96, zitiert nach juris; VG Gießen, Beschl. v. 28.3.2000, BeckRS 2008, 37597).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90

    Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen;

    Auszug aus AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12
    Behörden i.S. des Verwaltungsprozessrechts sind aber nur solche Stellen, die durch organisationsrechtliche Rechtssätze gebildet, vom Wechsel ihrer Amtsinhaber unabhängig und nach der einschlägigen Zuständigkeitsregelung berufen sind, unter eigenem Namen für den Staat oder einen anderen Träger öffentlicher Verwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (OVG Münster, NJW 1991, 2586, 2587 m.w.N.).
  • AGH Baden-Württemberg, 12.10.2011 - AGH 10/11

    Auskunftserteilung über die Daten einer Berufshaftpflichtversicherung

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 90.1756
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1991 - 15 A 1429/88

    Jugendhilfeausschuß; Beschlußrecht; Jugendheim; Freizeitheim; Entscheidung über

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

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