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   AnwG Berlin, 01.03.2002 - 2 AnwG 65/01   

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https://dejure.org/2002,21065
AnwG Berlin, 01.03.2002 - 2 AnwG 65/01 (https://dejure.org/2002,21065)
AnwG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2002 - 2 AnwG 65/01 (https://dejure.org/2002,21065)
AnwG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2002 - 2 AnwG 65/01 (https://dejure.org/2002,21065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    Anwaltswerbung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1350
  • NJW-RR 2003, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Teilweise wird die Unterzeichnung eines nach § 74 BRAO ergehenden Bescheids von allen beschließenden Vorstandsmitgliedern für erforderlich gehalten (AnwG Berlin, NJW-RR 2002, 1350; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 74 BRAO Rn. 47).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 2 AGH 1/10

    Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer (RAK) wegen

    Es reicht aus, dass in dem belehrenden Hinweis die Namen der Vorstandsmitglieder angegeben werden, die an der Entscheidung mitgewirkt haben (streitig, aber wohl h.M.: vgl. AnwG Hamm MDR 2009, 55 f; Hartung in Henssler/Prütting, 3. Aufl., § 74 BRAO, Rdnr. 44; Feuerich/Weyland, 7. Aufl., § 74 BRAO, Rdnr. 36; a.A.: AnwG Berlin NJW-RR 2002, 1350).
  • AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02

    Anforderungen an einen Rügebescheid einer Rechtsanwaltskammer

    Zumindest ist ausreichend zu dokumentieren, dass die Entscheidung von allen an der Entscheidung beteiligten Vorstandsmitgliedern mitgetragen wird, sonst entspricht der Bescheid nicht den Anforderungen des § 74 Abs. 4 BRAO (so auch AnwG Berlin, NJW-RR 2002, 1350).
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