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   AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10   

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https://dejure.org/2011,17873
AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10 (https://dejure.org/2011,17873)
AGH Berlin, Entscheidung vom 21.11.2011 - I AGH 6/10 (https://dejure.org/2011,17873)
AGH Berlin, Entscheidung vom 21. November 2011 - I AGH 6/10 (https://dejure.org/2011,17873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 FAO, § 7 Abs 1 S 2 FAO, § 14 FAO, § 41 Abs 3 S 1 VwVfG, § 43 Abs 1 S 1 VwVfG
    Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Anforderungen an eine Bekanntgabe; Erforderlichkeit eines Fachgespräches; Vermutung hinreichender theoretischer Kenntnisse bei vielfacher Bestellung zum Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivlegitimation der Rechtsanwaltskammer für Klagen wegen der Verleihung der Befugnis des Führens einer Fachanwaltsbezeichnung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Passivlegitimation der Rechtsanwaltskammer für Klagen wegen der Verleihung der Befugnis des Führens einer Fachanwaltsbezeichnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verleihung des "Fachanwalt für Insolvenzrecht" nicht allein aufgrund der vielfachen Bestellung zum Insolvenzverwalter - keine "Alte-Hasen-Regelung"

  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzungen zur Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" zu führen

  • urteilsrubrik.de PDF
  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46

    §§ 7, Abs. 1, 14 FAO; § 43c BRAO
    Voraussetzungen zur Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" zu führen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Alte-Hasen-Regel bei der Fachanwaltsverleihung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 748
  • ZIP 2012, 994
  • DÖV 2012, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    Eine Grenze für die Anwendung dieses Grundsatzes ist zwar dort erreicht, wo willkürlich einige Personen herausgegriffen und durch hoheitliche Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben angehalten werden (u.a. BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95, Rdnr. 52 zit. nach Juris).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    Ebenso gelagert war der Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.4.2007 (AnwZ [B] 31/06, Rdnr. 1, 11 f. zit. nach Juris) zu Grunde lag.
  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    Die schließlich von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7.3.2005 (AnwZ [B] 11/04, Rdnr. 10 zit. nach Juris) ist vorliegend unbehelflich, weil sie zu § 7 FAO in seiner vormaligen Fassung ergangen ist und diese Fassung erheblich von der aktuellen Fassung abweicht.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - 1 ZU 63/06

    Anforderungen an Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    So halten der AGH Hamm (Beschluss vom 29.9.2006, 1 ZU 63/06, Rdnr. 22 zit. nach Juris) und der AGH Schleswig (Beschluss vom 4.5.2004, 2 AGH 2/03, Rdnr. 49 zit. nach Juris) die Durchführung eines Fachgespräches für erforderlich, wenn durch schriftliche Unterlagen der Nachweis der theoretischen Kenntnis nicht vollständig geführt werden konnte.
  • AGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - AGH 14/08

    Schlichte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches als ausreichend für die

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    Soweit die Beklagte auf angeblich gegenteilige Entscheidungen des AGH Stuttgart (Beschluss vom 8.12.2008, AGH 14/08, Rdnr. 11 und 31 zit. nach Juris) sowie des Senats (Beschluss vom 29.9.2005, I AGH 4/05, Rdnr. 49 und LS 6) verweist, verkennt sie, dass in diesen Entscheidungen nicht - wie vorliegend - der Nachweis theoretischer Kenntnisse problematisch war, sondern es um die Frage ging, ob unzureichende schriftliche Nachweise über die erforderlichen praktischen Erfahrungen des Antragstellers durch ein Fachgespräch ersetzt werden können.
  • AGH Berlin, 29.09.2005 - I AGH 4/05

    Fachanwalt - zum Fallquorum im Verwaltungsrecht

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    Soweit die Beklagte auf angeblich gegenteilige Entscheidungen des AGH Stuttgart (Beschluss vom 8.12.2008, AGH 14/08, Rdnr. 11 und 31 zit. nach Juris) sowie des Senats (Beschluss vom 29.9.2005, I AGH 4/05, Rdnr. 49 und LS 6) verweist, verkennt sie, dass in diesen Entscheidungen nicht - wie vorliegend - der Nachweis theoretischer Kenntnisse problematisch war, sondern es um die Frage ging, ob unzureichende schriftliche Nachweise über die erforderlichen praktischen Erfahrungen des Antragstellers durch ein Fachgespräch ersetzt werden können.
  • AGH Schleswig-Holstein, 04.05.2004 - 2 AGH 2/03

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse vergleichbar mit denen eines

    Auszug aus AGH Berlin, 21.11.2011 - I AGH 6/10
    So halten der AGH Hamm (Beschluss vom 29.9.2006, 1 ZU 63/06, Rdnr. 22 zit. nach Juris) und der AGH Schleswig (Beschluss vom 4.5.2004, 2 AGH 2/03, Rdnr. 49 zit. nach Juris) die Durchführung eines Fachgespräches für erforderlich, wenn durch schriftliche Unterlagen der Nachweis der theoretischen Kenntnis nicht vollständig geführt werden konnte.
  • AGH Niedersachsen, 16.01.2012 - AGH 20/11

    Fachanwaltsbezeichnung trotz fehlender Fortbildung

    Der Streitwert war entsprechend dem wirtschaftlichen Interesse im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung auf 12.500 Euro festzusetzen (so BGH v. 10.10.2011 Az.: AnwZ (B) 9/11, BGH v. 10.10.2011 Az.: AnwZ (B) 7/10; BGH v. 12.07.2010 Az.: AnwZ (B) 85/09; AGH Berlin v. 21.11.2011 Az.: I AGH 6/10; AGH Hamm v. 27.07.2011 Az.: 1 AGH 22/11; AGH Baden-Württemberg v. 30.10.2010 Az.: AGH 3/10).
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