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ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Abmahnung und ordentliche Kündigung wegen Verspätung - Interessenabwägung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Eine Sekunde ist keine Verspätung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11
Abmahnung wegen Pflichtverletzung
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
aa) Beide Abmahnungen sind nach Ansicht der Kammer hinreichend bestimmt und erfüllen ihre Rüge - und Warnfunktion (vgl. zu den Funktionen einer Abmahnung etwa BAG, Urteil vom 19.7. 2012 - 2 AZR 782/11, NZA 2013, 91, Rn.20).Zwar kann eine Abmahnung im Einzelfall ihre Warnfunktion verlieren, wenn sich der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum einwandfrei verhält (vgl. BAG, Urteil vom 19.7. 2012 - 2 AZR 782/11, NZA 2013, 91, Rn.20).
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Abmahnung - Weisungsrecht
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
Eine Abmahnung wegen einer Verspätung von einer Sekunde wäre zudem unverhältnismäßig (der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch für die Abmahnung, vgl. BAG vom 23.6. 2009 - 2 AZR 606/08 -, NZA 2009, 1011, Rn.14). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
Insbesondere kann ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen als Verletzung der Arbeitspflicht eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - LAG Thüringen, Urteil vom 17.12.2009 - 5 Sa 365/09 -).
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
Allerdings ist auch bei der Prüfung, ob verhaltensbedingte Gründe die Kündigung bedingen oder dem Arbeitgeber trotz Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zumutbar ist, eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. etwa BAG Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - NZA 2014, 250, Rn.44). - BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der …
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
Eine Kündigung ist durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG "bedingt", wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 -, NZA 2014, 965, Rn. 16). - LAG Sachsen, 31.03.2010 - 5 Sa 365/09
Auszug aus ArbG Bamberg, 23.03.2016 - 2 Ca 402/15
Insbesondere kann ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen als Verletzung der Arbeitspflicht eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - LAG Thüringen, Urteil vom 17.12.2009 - 5 Sa 365/09 -).