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   ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21   

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https://dejure.org/2022,1934
ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21 (https://dejure.org/2022,1934)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21 (https://dejure.org/2022,1934)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 3 Ca 1698/21 (https://dejure.org/2022,1934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigungsgründe in der Matrixstruktur - Umorganisation - Konzerndimensionaler Kündigungsschutz

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann man eine betriebsbedingte Kündigung auf ein Insourcing der Aufgaben des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber zur Muttergesellschaft stützen?

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung innerhalb einer Matrixstruktur: Konzerneinheitlicher Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses erforderlich!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    Das BAG hat eine Entscheidung über diese Auffassung offengelassen (vgl. BAG, 26.09.2002, 2 AZR 636/01 Rn. 29; Juris).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    Seien für den Fortfall des Arbeitsplatzes konzerninterne Gründe (wie etwa die Verlagerung der Tätigkeiten auf anderer Konzernunternehmen) ursächlich, sei der bisherige Arbeitgeber gegebenenfalls nicht zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt, sondern müsse für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer in dem anderen Konzernunternehmen sorgen (Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl. § 1 Gründungschutzgesetz, Rn. 397; HK-Dorndorf/ Weller, 4. Aufl. Rn. 902; KR-Etzel, 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 539; vgl. Lingemann/von Steinau-Steinbrück DB 1999, 2161).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    Der - nicht auf Schlagworte beschränkte - Vortrag des Arbeitgebers muss erkennen lassen, ob das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. 30.05.1985, 2 AZR 321/84; Juris).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    d) Stets wird, soweit ersichtlich, in jedem Fall eines konzerndimensionalen Kündigungsschutzes neben einer vorangegangenen Selbstbindung des Arbeitgebers verlangt, dass dem Beschäftigungsbetrieb aufgrund einer Abstimmung mit dem herrschenden Unternehmen oder dem anderen Konzernbetrieb ein bestimmender Einfluss auf eine mögliche Versetzung des anderenfalls zu kündigenden Arbeitnehmers vorbehalten worden ist (vgl. BAG, 14.10.1982, 2 AZR 568/80; Juris).
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    Auch eine solche aufgrund formloser Zusage oder eines vorangegangenen Verhaltens erzeugte Selbstbindung kann den Arbeitgeber verpflichten, vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine anderweitige Unterbringung des Arbeitnehmers in einen Konzernbetrieb zu versuchen (vgl. BAG, 27.11.1991, 2 AZR 255/91; Juris).
  • LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 72/01

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - konzerndimensionaler

    Auszug aus ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21
    Nach Auffassung des LAG Hamburg (31.10.2001, 8 SA 72/01; Juris) ließe sich wohl möglich auch eine konzernbezogene Versetzungspflicht des Beschäftigungsunternehmens dann begründen, wenn man es mit einer eigentlichen Verlagerung von Tätigkeiten zu tun habe.
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