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   ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21   

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ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21 (https://dejure.org/2021,11984)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21 (https://dejure.org/2021,11984)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 BVGa 2/21 (https://dejure.org/2021,11984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Selbsttest während Arbeitszeit: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? ... - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 355

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    aa) Bei der wegen ihrer Erfüllungswirkung und der damit faktisch eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache nur in engen Grenzen zugelassenen Leistungsverfügung indiziert ein - unterstellter - Verfügungsanspruch nicht auch das Bestehen eines Verfügungsgrunds (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 60, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - 12 TaBVGa 8/07, Rn. 27, juris).

    Dabei sind das Gewicht des Verstoßes gegen die Rechte des Betriebsrats und die Bedeutung der streitigen Maßnahme für die Arbeitgeberin und die Belegschaft einander gegenüberzustellen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 65, juris).

    Weiter ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - mit Ausnahme vermögensrechtlicher Streitigkeiten - gemäß § 85 Abs. 1 ArbGG erst nach Rechtskraft möglich ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 64, juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15, Rn. 38, juris; LAG Berlin, Beschluss vom 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03, Rn. 15, juris) und dass gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG Schadensersatzansprüche nach § 945 ZPO ausgeschlossen sind.

    Nochmals erhöht sind die Anforderungen an den Erlass einer Leistungsverfügung, wenn nicht ganz eindeutig eine die Rechte des Betriebsrats verletzende Maßnahme des Arbeitgebers vorliegt, sondern die Rechtslage zweifelhaft ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 66, juris; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13 -, Rn. 31, juris).

    Aufgrund der zweifelhaften Rechtslage und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ist der gesetzgeberischen Entscheidung in § 85 Abs. 1 ArbGG, dass vor der Durchsetzung des geltend gemachten Rechts die Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens abzuwarten ist, im Rahmen der Interessenabwägung der Vorrang einzuräumen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 66, juris).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Der Betriebsrat darf zwar keine Individualansprüche geltend machen, auch dann nicht, wenn diese aus einer Betriebsvereinbarung folgen, entscheidend ist jedoch stets das Antragsziel, nicht die Antragsformulierung (BAG, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04, NZA 2006, S. 167, Ls. 4).

    Bei der Überprüfung des durch den Betriebsrat verfolgten Antragsziels ist stets zu unterscheiden zwischen dem Durchführungsanspruch nach § 77 BetrVG, mit dem der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber Handlungen und/oder Unterlassungen verlangen kann, soweit sich der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet hat, und individualrechtlichen Ansprüchen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88, NZA 1990, S. 441 (442); BAG, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04, NZA 2006, S. 167 (170 f.)).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Eine aufgrund eines Verstoßes gegen § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verfahrensfehlerhafte Ladung wäre hierdurch geheilt (BAG, Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13, NZA RR 2016, S. 256 (260 Rn. 32); LAG Köln, Beschluss vom 25.11.1998 - 2 TABV 38/98, NZA RR 1999, 245 (246)).

    Ausreichend ist es vielmehr, dass der Gegenstand, über den im Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, sowie das angestrebte Ergebnis hinreichend bezeichnet sind (BAG, Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13, NZA RR 2016, S. 256, (259 Rn. 29); BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02, NZA 2004, 670 (674)).

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Die von dem Betriebsrat zitierte Rechtsprechung des LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, Rn. 10, juris, bezieht sich auf eine weniger weitreichende Unterlassungsverfügung.
  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Für feststellende Verfügungen fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse, weil feststellende Verfügungen weder vollstreckbar sind, noch zu der - für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes maßgeblichen - verbindlichen Klärung der Rechtslage beitragen können (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95, NZA-RR 1996, 12 (13); Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Auflage 2017, § 85 Rn. 29; Ostrowicz/Künzl/Scholz/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 6. Auflage 2020, S. 641 Rn. 886).
  • BAG, 10.05.1957 - 2 AZR 56/55

    Gesundheitspolizeiliche Verfügung - Lebensmittelbetrieb - Untersuchung der

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Soweit der Betriebsrat geltend macht, dass die für die Durchführung der Selbsttests erforderliche Zeit schon deswegen als Arbeitszeit im Sinne des Betriebsverfassungsrechts einzuordnen sei, da die Tests als gesundheitspolizeiliche Maßnahme allein fremdnützig seien und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Untersuchung der Belegschaft in Lebensmittelbetrieben auf ansteckende Krankheiten beruft (BAG, Urteil vom 10.05.1957 - 2 AZR 56/55, NJW 1957, 1006 (Ls.)), kann hieraus nicht ohne Weiteres auf eine eindeutige Rechtslage geschlossen werden.
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Ausreichend ist es vielmehr, dass der Gegenstand, über den im Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, sowie das angestrebte Ergebnis hinreichend bezeichnet sind (BAG, Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13, NZA RR 2016, S. 256, (259 Rn. 29); BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02, NZA 2004, 670 (674)).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend machen kann (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 17/02, NZA 2004, S. 336 (340)).
  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Nochmals erhöht sind die Anforderungen an den Erlass einer Leistungsverfügung, wenn nicht ganz eindeutig eine die Rechte des Betriebsrats verletzende Maßnahme des Arbeitgebers vorliegt, sondern die Rechtslage zweifelhaft ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 66, juris; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
    Bei der Überprüfung des durch den Betriebsrat verfolgten Antragsziels ist stets zu unterscheiden zwischen dem Durchführungsanspruch nach § 77 BetrVG, mit dem der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber Handlungen und/oder Unterlassungen verlangen kann, soweit sich der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet hat, und individualrechtlichen Ansprüchen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88, NZA 1990, S. 441 (442); BAG, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04, NZA 2006, S. 167 (170 f.)).
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 TaBVGa 8/07

    Unterlassungsverfügung - "Koppelungsgeschäft" - Wegfall des Verfügungsgrundes

  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15

    Betriebsrat - Amtsenthebung - einstweilige Verfügung

  • LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09

    Hausverbot

  • LAG Berlin, 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03

    Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Hessen, 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12

    Keine Verdrängung der Einigungsstelle durch eine in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 25.11.1998 - 2 TaBV 38/98
  • LAG Köln, 20.01.2011 - 7 TaBVGa 9/10

    Anforderungen an den Verfügungsgrund bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen

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