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   ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20   

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ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20 (https://dejure.org/2021,63028)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2021 - 14 BV 166/20 (https://dejure.org/2021,63028)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 14 BV 166/20 (https://dejure.org/2021,63028)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Er macht mit den auf § 101 BetrVG gestützten Anträgen ein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Recht geltend (vgl. BAG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06).

    Ergibt die Prüfung des Arbeitgebers, dass es trotz geänderter Tätigkeit bei der bisherigen Zuordnung verbleibt, liegt eine erneute Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor (vgl. BAG, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 ABR 28/18; Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06; Beschl. v. 18.06.1991 - 1 ABR 53/90).

    Die Beurteilung des Arbeitgebers, die Tätigkeit des Arbeitnehmers übersteige die Merkmale der obersten tariflichen Vergütungsgruppe und sei daher dem außertariflichen Bereich zuzuordnen, ist ebenfalls eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG (vgl. BAG, Beschl. vom 12.12.2006 - 1 ABR 13/06).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dies wird vielmehr erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

    Dieser muss die Zustimmung frist- und formgerecht verweigert haben, da sie andernfalls nach § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG als erteilt gilt (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 23.09.2003 - 1 ABR 35/02).

    Ist das der Fall, ist der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, eine Ein- oder Umgruppierung vorzunehmen und hieran den Betriebsrat zu beteiligen (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dies wird vielmehr erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

    Dieser muss die Zustimmung frist- und formgerecht verweigert haben, da sie andernfalls nach § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG als erteilt gilt (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 23.09.2003 - 1 ABR 35/02).

    Ist das der Fall, ist der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, eine Ein- oder Umgruppierung vorzunehmen und hieran den Betriebsrat zu beteiligen (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Andernfalls wären die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Wegfall der Bindung an ein tarifliches Entgeltschema geringer als bei der Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

    Deshalb stellt auch die völlige Abkehr von einer tariflichen Vergütungsordnung eine Änderung von Entlohnungsgrundsätzen iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dar (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Andernfalls wären die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Wegfall der Bindung an ein tarifliches Entgeltschema geringer als bei der Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

    Deshalb stellt auch die völlige Abkehr von einer tariflichen Vergütungsordnung eine Änderung von Entlohnungsgrundsätzen iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dar (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dieses Verständnis geben die Funktion des Tarifvorbehalts in § 87 Abs. 1 BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (vgl. BAG, Beschl. v. 18.10.2011 - 1 ABR 25/10).

    Dies schließt die sich aus § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung ein, die vom Geltungsbereich der Vergütungsordnung erfassten Tätigkeiten der Arbeitnehmer unabhängig von deren Tarifbindung den ausgebrachten Vergütungsgruppen zuzuordnen und zu dieser Entscheidung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen (vgl. BAG, Beschl v. 18.10.2011 - 1 ABR 25/10).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu mehreren personellen Maßnahmen einholen will (vgl. BAG, Beschl. v. 10.11.2009 - 1 ABR 64/08; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16).

    Zweck dieser Bestimmung ist es aber nicht etwa, eine ausreichende Unterrichtung im Rahmen der Mitbestimmung zur Einstellung zu sichern, sondern hinsichtlich der bei einer Einstellung regelmäßig vorzunehmenden Eingruppierung die Beteiligung des Betriebsrats so früh wie möglich eingreifen zu lassen (vgl. BAG, Beschl. v. 10.11.2009 - 1 ABR 64/08).

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Dies wird vielmehr erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

    Ist das der Fall, ist der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, eine Ein- oder Umgruppierung vorzunehmen und hieran den Betriebsrat zu beteiligen (vgl. BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 56/11; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 ABR 10/10; Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 51/92).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Diesem Informations- und Klarstellungszweck genügt eine dem Arbeitgeber zugegangene schriftliche Erklärung auch ohne eigenhändige Namensunterschrift des Betriebsratsvorsitzenden (vgl. BAG, Beschl. v. 21.03.2018 - 7 ABR 38/16; Beschl. v. 10.03.2009 - 1 ABR 93/07).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Diesem Informations- und Klarstellungszweck genügt eine dem Arbeitgeber zugegangene schriftliche Erklärung auch ohne eigenhändige Namensunterschrift des Betriebsratsvorsitzenden (vgl. BAG, Beschl. v. 21.03.2018 - 7 ABR 38/16; Beschl. v. 10.03.2009 - 1 ABR 93/07).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16

    Eingruppierung; Arbeiterwohlfahrt

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2021 - 4 TaBV 19/21 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2021 - 14 BV 166/20 - stattgegeben hat.
  • LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21

    Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei fehlerhaften Ein- und Umgruppierungen

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.05.2021 - 14 BV 166/20 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
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