Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
| Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 - 105) |
1Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. 2Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. 3Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) vom 21.12.2000
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) | 21.12.2000 |
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Rechtsprechung zu § 101 BetrVG
1.022 Entscheidungen zu § 101 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
Zum selben Verfahren:
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
- LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
Der Betriebsrat kann gem. § 101 Satz 1 BetrVG die nachträgliche Beseitigung einer ...
- BAG, 25.11.2025 - 1 ABR 43/24
Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Änderung der Vergütungsordnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20
Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von ...
- LAG Sachsen, 21.02.2023 - 3 TaBV 26/21
Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Betriebsratsvorsitzender - ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 12/23
Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - Mitbestimmung
- BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 12/23
- LAG Nürnberg, 27.06.2022 - 2 Ta 31/22
Streitwert - Eingruppierung - Einleitungserzwingungsverfahren - Massenverfahren - ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 23.02.2022 - 8 BV 40/21
Bemessung des Streitwerts bei Einleitungserzwingungsverfahren analog § 101 BetrVG
- ArbG Nürnberg, 23.02.2022 - 8 BV 40/21
- BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17
Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung
Querverweise
Auf § 101 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Erster Rechtszug
- § 85 (Zwangsvollstreckung)