Betriebsverfassungsgesetz
Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 - 105) |
1Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. 2Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. 3Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) vom 21.12.2000
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) | 21.12.2000 |
Rechtsprechung zu § 101 BetrVG
922 Entscheidungen zu § 101 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
Zum selben Verfahren:
- BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17
Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung
Zum selben Verfahren:
- ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher ...
- LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche ...
- ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
- LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19
Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche ...
- BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21
Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, ...
- LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20
- LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 36/22
Opex-Manager - Prokurist - leitender Angestellter - GmbH & Co. KG - ...
Querverweise
Auf § 101 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Erster Rechtszug
- § 85 (Zwangsvollstreckung)