Betriebsverfassungsgesetz
Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 - 105) |
(1) 1Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. 2Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.
(2) 1Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. 2Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. 3In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
(3) 1Lehnt das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ab oder stellt es rechtskräftig fest, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, so endet die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. 2Von diesem Zeitpunkt an darf die personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden.
Rechtsprechung zu § 100 BetrVG
987 Entscheidungen zu § 100 BetrVG in unserer Datenbank:
- ArbG Köln, 27.04.2021 - 8 BV 202/20 Corona
Vorläufige Durchführung von Neueinstellungen nach § 100 BetrVG bei einem ...
- LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung ...
- ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
Verweigerung der Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen durch Betriebsrat
- LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat - digitales Einsichtsrecht - ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
- BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
- LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19
Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche ...
- ArbG Freiburg, 24.08.2011 - 3 BV 1/11
Doppelte Antragstellung - Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs 4 BetrVG und ...
- LAG Hamm, 14.02.2017 - 7 TaBV 91/16
Versetzung, Zustimmungsersetzung, vorläufige Maßnahme
- LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund
Querverweise
Auf § 100 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- § 101 (Zwangsgeld)