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   ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10   

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https://dejure.org/2011,38401
ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10 (https://dejure.org/2011,38401)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 02.02.2011 - 10 Ca 184/10 (https://dejure.org/2011,38401)
ArbG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 10 Ca 184/10 (https://dejure.org/2011,38401)
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  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2010, 7 AZR 419/05, Urteil vom 02. September 2009, 7 AZR 162/08 und Urteil vom 17. März 2010, 7 AZR 843/08) ist dafür erforderlich, dass die Haushaltsmittel im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung ausgebracht sind.

    Wie das Bundesarbeitsgericht insbesondere in seinen Entscheidungen vom 18. Oktober 2006, 7 AZR 419/05 und 17. März 2010, 7 AZR 843/08 (recherchiert über JURIS, s. dort insbes. RZ 10 bis 14) ausgeführt hat, ist eine entsprechende Auslegung von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist.

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2010, 7 AZR 419/05, Urteil vom 02. September 2009, 7 AZR 162/08 und Urteil vom 17. März 2010, 7 AZR 843/08) ist dafür erforderlich, dass die Haushaltsmittel im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung ausgebracht sind.

    Wie das Bundesarbeitsgericht insbesondere in seinen Entscheidungen vom 18. Oktober 2006, 7 AZR 419/05 und 17. März 2010, 7 AZR 843/08 (recherchiert über JURIS, s. dort insbes. RZ 10 bis 14) ausgeführt hat, ist eine entsprechende Auslegung von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. März 2004, 7 AZR 402/03 ausgeführt hat, ist ein entsprechendes Feststellungsinteresse auch vor Fristablauf gegeben.
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2010, 7 AZR 419/05, Urteil vom 02. September 2009, 7 AZR 162/08 und Urteil vom 17. März 2010, 7 AZR 843/08) ist dafür erforderlich, dass die Haushaltsmittel im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung ausgebracht sind.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 3 Sa 300/09

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Haushaltsmittel

    Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10
    Diesbezüglich hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 06. Mai 2010, Az. 3 Sa 300/09 (recherchiert über JURIS) weiter ausgeführt, dass die Nachprüfung, ob mit der Bereitstellung der Mittel einem berechtigten Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an einer befristeten Beschäftigung Rechnung getragen wird, die Darlegungen objektiv vorliegender und nachprüfbarer Umstände erfordert, die dies nachvollziehbar machen.
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