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   ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14   

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https://dejure.org/2014,18015
ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14 (https://dejure.org/2014,18015)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14 (https://dejure.org/2014,18015)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 (https://dejure.org/2014,18015)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage des Robert Green ./. Hessischer Rundfunk auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses abgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • fnp.de (Pressebericht, 04.07.2014)

    Radio-Star Rob Green bleibt gefeuert

  • fr-online.de (Pressebericht, 12.12.2014)

    Rob Green - Das Grauen nach der Morgenshow

  • fnp.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2014)

    Moderator Rob Green klagt gegen den HR

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14

    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um

    ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14

    Klage auf Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rob Green

Sonstiges

  • radioszene.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 16.12.2014)

    Rob Green: "Am Ende wurde alles gut"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14

    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 24. September 2014 nicht aufgelöst worden ist.

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