Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 19.06.2019 - 9 BV 698/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,62241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.06.2019 - 9 BV 698/18
- LAG Hessen, 09.06.2020 - 15 TaBV 101/19
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 09.06.2020 - 15 TaBV 101/19
Die Gruppenvertretung für das Kabinenpersonal ist für an Schulungen zum …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2019 - 9 BV 698/18 - abgeändert:.Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des vollständigen Vortrags der Beteiligten im ersten Rechtszug und aller gestellter Anträge wird auf die Gründe I. des angefochtenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2019 - 9 BV 698/18 - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Bl. 143, 144 d. A.).
den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2019 - 9 BV 698/18 - teilweise abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) insgesamt zurückzuweisen.
- ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 19 BVGa 397/19 Mit nicht rechtskräftigem Beschluss vom 19. Juni 2019 (9 BV 698/18) stellte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main fest, dass die Arbeitgeberin verpflichtet sei, die Zustimmung der Gruppenvertretung zum Einsatz von Personen in die Schulung zum Flugbegleiter einzuholen.
Das Gericht hat die Akten des Beschlussverfahrens 9 BV 698/18 beigezogen.
- LAG Hessen, 25.11.2019 - 16 TaBVGa 133/19
(Kein) Abbruch der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hinsichtlich der Frage, ob der MTV-Kabine auf Personen, die sich in der Grundausbildung zum Flugbegleiter befinden, Anwendung finde, sei auf den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 19. Juni 2019 -9 BV 698/18- zu verweisen (Bl. 196 ff. der Akte).