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   ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17   

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ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17 (https://dejure.org/2018,68172)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 27.02.2018 - 9 Ca 244/17 (https://dejure.org/2018,68172)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 9 Ca 244/17 (https://dejure.org/2018,68172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Die Pflichtverletzung war so schwerwiegend, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. BAG, Urteil vom 01. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 -, Rn. 59, juris).

    Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, ist grundsätzlich die Kenntnis des gesetzlich oder satzungsgemäß für die Kündigung zuständigen Organs maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 01. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 -, Rn. 61, juris).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Unkorrektheiten berechtigen regelmäßig zu einer fristlosen Kündigung (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 6 AZR 180/78 -) .Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (vgl. BAG, 2. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263, 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 -, Rn. 23, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG, Urteil vom 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 -, Rn. 21, juris).

  • LAG Hamm, 16.03.2017 - 17 Sa 381/15

    Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberin gegen eine Verwaltungsangestellte bei

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Um eine solche im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist handelt es sich auch dann, wenn eine tarifliche Ausschlussfrist kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme für ein Arbeitsverhältnis gilt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 16. März 2017 - 17 Sa 381/15 -, Rn. 152, juris).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Dies ist der Fall, sobald er eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 51; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist, die auch vorsätzliche Vertragsverstöße und vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen erfassen soll, ist teilnichtig (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - Rdnr. 15, BAGE 115, 19).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Dies ist der Fall, sobald er eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 51; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf es einer solchen Zustimmung nur dann, wenn dem Kläger -- wäre er noch ordentlich Kündbar gewesen -- nur ordentlich und nicht aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos hätte gekündigt werden dürfen (BAG, Urt. v. 18.10.2000 -- 2 AZR 627/99 -- AP Nr. 9 zu § 626 BGB Krankheit (zu II 1 d. Gr.), Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08. März 2001 - 12 Sa 251/00 -, Rn. 104, juris).
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (vgl. BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 -, Rn. 28, juris).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
    Unkorrektheiten berechtigen regelmäßig zu einer fristlosen Kündigung (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 6 AZR 180/78 -) .Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (vgl. BAG, 2. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263, 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 -, Rn. 23, juris).
  • LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00

    Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 10.06.1980 - 6 AZR 180/78
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