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   ArbG Köln, 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21   

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ArbG Köln, 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21 (https://dejure.org/2022,3197)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21 (https://dejure.org/2022,3197)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 16 Ca 5021/21 (https://dejure.org/2022,3197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Köln, 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21
    Deshalb oblag der Beklagten die Beweislast für die Wahrung der Schriftform, denn der Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit der Befristung beruft trägt die Beweislast für die Einhaltung der Schriftform (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 -, Rn. 61, juris; APS/Backhaus, 6. Auflage 2021, TzBfG § 14 Rn 729 je m.w.N.).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus ArbG Köln, 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21
    Der Kläger hat, da ihm die Vereinbarung nicht (mehr) vorliegt, in zulässiger Weise mit Nichtmehrwissen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 20.08.2014 - 7 AZR 924/12 -, NZA 2015, 9, 12 Rn 29 ff.) bestritten, dass die von der Beklagten vorgelegte Vereinbarung über die bis zum 31.08.2021 befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf Seiten der Beklagten im Original unterschrieben worden ist.
  • LAG Köln, 09.02.2023 - 6 Sa 607/22

    Digitale Personalakte; Befristungsvereinbarung; Vertragsurkunde;

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 22.02.2022 - 16 Ca 5021/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt nunmehr, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2022- 16 Ca 5021/21 - abzuändern und die Klage mit dem Antrag zu 1 abzuweisen.

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