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   ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13   

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https://dejure.org/2014,71251
ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13 (https://dejure.org/2014,71251)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13 (https://dejure.org/2014,71251)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29. August 2014 - 19 Ca 5400/13 (https://dejure.org/2014,71251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer schriftlichen Berechnung und Anspruchserläuterung der sog. Carry-Regelung i.R.e. Angestelltenverhältnisses; Auskunftsanspruch eines Managers über die ihm zustehende Ergebnisbeteiligung durch Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen ( BAG , Urt. v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40 m.w.Nachw.).

    Neuerdings formuliert das BAG (Urt. v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40 [43]) jedoch - ohne dass es im konkreten Fall entscheidungserheblich gewesen wäre - im Hinblick auf Bonuszahlungen, die höher sind als das dem Arbeitnehmer zustehende Jahresfestgehalt, dessen Höhe nahezu erreichen oder jedenfalls mehr als 25% der Gesamtvergütung ausmachen:.

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    In dieser Entscheidung hat das BAG ausgeführt, dass eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums der Sonderzahlung abhängig gemacht werden kann (ebenso BAG, Urt. v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12, NJW 2014, 1466).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Dem steht auch nicht das vom Kläger angeführte Urteil des BAG vom 18.01.2012 (10 AZR 612/10, NZA 2012, 561) entgegen.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine entgeltrelevante Zielvereinbarung und vereinbaren sie gemeinsam für jedes Geschäftsjahr Ziele, wird der Arbeitnehmer nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB benachteiligt, wenn der Anspruch auf die Bonuszahlung daran gebunden ist, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des Geschäftsjahres noch besteht (BAG, Urt. v. 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, NZA 2009, 783).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Die Frage, ob eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt, wenn Bindungsklauseln bei Sonderzahlungen nicht zwischen Kündigungen differenzieren, die in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers fallen, hat die Rechtsprechung des BAG bis in die jüngste Vergangenheit regelmäßig verneint (vgl. etwa BAG, Urt. v. 28.03.2007 - 10 AZR 261/06, NZA 2007, 687 [688] m.w.Nachw.).
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Auch muss der Arbeitgeber über die Berechnung der Gewinne im Einzelnen keine Auskunft erteilen (BAG, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03, AuA 2005, 240).
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus ArbG Köln, 29.08.2014 - 19 Ca 5400/13
    Der Arbeitnehmer hat jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf die Vorlage einzelner Belege zu den Bilanzposten (vgl. BAG, Urt. v. 30.01.1960 - 5 AZR 603/57, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Köln, 23.04.2015 - 7 Sa 975/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Tantieme bei vorzeitigen

    Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2014 in Sachen 19 Ca 5400/13 wird zurückgewiesen.

    Der Kläger und Berufungskläger zu 1. beantragt numehr, das am 29.08.2014 verkündete Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln, 19 Ca 5400/13, teilweise insoweit abzuändern, als es die Klage mit dem Tenor zu Ziffer 6. und 9. abgewiesen hat.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin zu 2. beantragt zunächst, die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln, 19 Ca 5400/13, vom 29. August 2014 zurückzuweisen.

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