Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 19.01.2017 - 8 Ca 278/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 19.01.2017 - 8 Ca 278/16
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
- BAG, 13.11.2018 - 5 AZR 573/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2017 - 5 Sa 245/17
Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Mindestlohn
In diesem Vorprozess (8 Ca 278/16) stellte das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 08.04.2016 gem. § 278 Abs. 6 ZPO das Zustandekommen und den Inhalt folgenden Vergleichs fest:.In den Prozessvergleichen, die in den zwei Vorprozessen (8 Ca 1595/15, 8 Ca 278/16) abgeschlossen worden seien, sei kein Zahlungsanspruch mit einem vollstreckungsfähigen Inhalt vereinbart worden.
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 8 Ca 1595/15 und 8 Ca 278/16 (ArbG Kaiserslautern).
Im Streitfall kommt noch hinzu, dass sich der Beklagte in zwei Prozessvergleichen (8 Ca 1595/15 und 8 Ca 278/16) verpflichtet hat, das Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.2016 "ordnungsgemäß abzurechnen" und den "sich daraus ergebenden Nettoverdienst" an den Kläger auszuzahlen.
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 12 Sa 28/17
Annahmeverzug - keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Beamtenbesoldung
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19. Januar 2017 (8 Ca 278/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19.01.2017 (Az.: 8 Ca 278/16) wird aufgehoben.
Auf die zulässige Berufung der Klägerin ist das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19. Januar 2017 (8 Ca 278/16) überwiegend abzuändern und der Klage in Höhe von 151.398,67 Euro brutto nebst Zinsen stattzugeben.