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   ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15   

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ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15 (https://dejure.org/2016,32716)
ArbG München, Entscheidung vom 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15 (https://dejure.org/2016,32716)
ArbG München, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 33 Ca 6969/15 (https://dejure.org/2016,32716)
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  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Der Bonusanspruch ergibt sich vielmehr erst in Verbindung mit der jeweils gültigen betrieblichen Regelung zum Bonussystem, für das Jahr 2009 also der GrundsatzDV 2004, dort Nr. 5. Zur Auslegung der diesbezüglichen arbeitsvertraglichen Regelungen und zu deren Wirksamkeit, auch bezogen auf den darin enthaltenen Freiwilligkeitsvorbehalt wird Bezug genommen auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13, NZA 2014, 595, Rz. 27 ff., Rz. 45 ff.) zu einer identischen Regelung, dessen Erwägungen sich die erkennen-.

    Die "betriebswirtschaftliche Erfolgssituation" der Beklagten zeigte bezogen auf 2009 eine Situation, die eine Festsetzung des Leistungsbonus auf "Null" auch unter Berücksichtigung der Leistungen der Beschäftigten zuließ (BAG, Urteil vom 19.03.2014 a.a.O. Rz. 54).

    Auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.03.2014, aaO., Rz 54 wird Bezug genommen; die Kammer macht sich diese ausdrücklich zu eigen.

    Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O. Rz. 41 f. m.w.N.).

    Dieses Budget muss wegen des herausgestellten Leistungsbezugs jedoch in Abhängigkeit von der Ertragslage eine Größenordnung erreichen, die den Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch den Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (BAG, Urteil vom 19.03.2014 aaO., Rz. 62).

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Weitere Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens iSv § 315 BGB können sich aus vertraglichen oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (BAG, Urteil vom 20.03.2013, 10 AZR 8/12, NZA-RR 2013, 970), hier § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrages iVm. der DienstV 2009.

    Anderenfalls realisiert sich lediglich ein Wirtschaftsrisiko, das im Arbeitsverhältnis von Arbeitgeberseite zu tragen ist, und das nicht dazu führen kann, Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses - hier: ca. 20% der in Aussicht gestellten Gegenleistung - zuzulassen (siehe auch BAG, Urteil vom 20.03.2013, 10 AZR 8/12, NZA 2013, 970, Rz. 37 zu einem vertraglichen Leistungsbonus, der sich nach individueller Zielerreichung, Teamverhalten und Erfolg der Bank richtet: es dürfen sich nicht nur die im Dienstvertrag vorausgesetzten und vom Arbeitgeber ggf. selbst zu tragenden Risiken einer "normalen" negativen Geschäftsentwicklung verwirklicht haben).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Zinsen kann der Kläger erst ab Rechtskraft des vorliegenden Urteils verlangen, da es sich um eine erst durch das Gestaltungsurteil vorgenommene Leistungsbestimmung handelt (BAG, Urteil vom 28.06.2011, 3 AZR 859/09, NZA 2011, 1285).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    33 Ca 6969/15 - 23 dung an die Stelle einer unwirksamen Anpassungsentscheidung setzen kann (BAG, Urteil vom 13.11.2007, 3 AZR 455/06, NZA-RR 2008, 520; einschränkend im Fall einer weiteren [zweiten] unbilligen Leistungsbestimmung: BAG, Urteil vom 18.02.2014, 3 AZR 770/12, NJOZ 2015, 76).
  • LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 48/11

    Arbeitsentgelt; Höhe eines Bonusanspruchs; Leistungsbestimmung und Ausübung

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Nimmt das Gericht anstelle des Bestimmungsberechtigten die Rechtsgestaltung durch Urteil vor, hat es sich "tunlichst in der Mitte" zu halten (LAG Köln, Urteil vom 25.05.2012, 10 Sa 48/11, BeckRS 2012, 72147; MüKo/Würdinger BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 30 mwN.; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.1985, IV a ZR 211/82, NJW 1985, 1895); es darf nicht den Ermessensspielraum zugunsten des Bestimmungsberechtigten ausschöpfen (Palandt/Grüneberg BGB, 71. Auflage 2012, § 315 Rn. 19).
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Eine gerichtliche Leistungsbestimmung scheidet nur dann aus, wenn jegliche Anhaltspunkte hierfür fehlen (BAG, Urteil vom 03.08.2016, 10 AZR 710/14; Pressemitteilung www.bundesarbeitsgericht.de).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    33 Ca 6969/15 - 23 dung an die Stelle einer unwirksamen Anpassungsentscheidung setzen kann (BAG, Urteil vom 13.11.2007, 3 AZR 455/06, NZA-RR 2008, 520; einschränkend im Fall einer weiteren [zweiten] unbilligen Leistungsbestimmung: BAG, Urteil vom 18.02.2014, 3 AZR 770/12, NJOZ 2015, 76).
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82

    Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision

    Auszug aus ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15
    Nimmt das Gericht anstelle des Bestimmungsberechtigten die Rechtsgestaltung durch Urteil vor, hat es sich "tunlichst in der Mitte" zu halten (LAG Köln, Urteil vom 25.05.2012, 10 Sa 48/11, BeckRS 2012, 72147; MüKo/Würdinger BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 30 mwN.; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.1985, IV a ZR 211/82, NJW 1985, 1895); es darf nicht den Ermessensspielraum zugunsten des Bestimmungsberechtigten ausschöpfen (Palandt/Grüneberg BGB, 71. Auflage 2012, § 315 Rn. 19).
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