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   ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18   

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https://dejure.org/2019,63744
ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18 (https://dejure.org/2019,63744)
ArbG Minden, Entscheidung vom 01.02.2019 - 3 Ca 870/18 (https://dejure.org/2019,63744)
ArbG Minden, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 3 Ca 870/18 (https://dejure.org/2019,63744)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18
    Soweit allerdings die Erfüllung einzelner Merkmale der aufsteigenden Fallgruppen zwischen den Parteien des Rechtsstreits unstreitig sind und vom Arbeitgeber als erfüllt angesehen werden, bedarf es lediglich einer kursorischen und vergewissernden Prüfung durch das Gericht (BAG Urteil v. 09.12.2015 AZ: 4 AZR 11/13 zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18
    Die Bedeutung muss - aufgrund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG Urteil v. 19.05.2010 AZ: 4 AZR 912/08 in AP Nr. 314 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (vgl. BAG Urteil v. 18.03.2015 AZ: 4 AZR 702/12 in NZA RR 2015 S. 427 ff.).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus ArbG Minden, 01.02.2019 - 3 Ca 870/18
    Der verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt erstrebt (BAG Urteil v. 16.04.2015 AZ: 7 AZR 352/14 in NZA 2015, 1023-1024).
  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19

    Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 01.02.2019 - 3 Ca 870/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Minden vom 01.02.2019 (3 Ca 870/18) festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin rückwirkend ab dem 01.01.2013 die Vergütung nach der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 TVöD (Anlage A, VKA, Tarifgebiet West) zu zahlen und die anfallenden monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge zwischen der Entgeltgruppe 11 Stufe 6 und der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen.

  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung;

    Die Beklagte beantragt, auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. April 2019 - 3 Ca 870/18 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.
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