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   ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09   

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https://dejure.org/2010,67820
ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09 (https://dejure.org/2010,67820)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09 (https://dejure.org/2010,67820)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 15. April 2010 - 3 Ca 1764/09 (https://dejure.org/2010,67820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sittenwidriger Arbeitslohn - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09
    (vgl BAG vom 22.04.2009, 5 AZR 436/08, juris).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72

    Ausländische Arbeiter - Geringerer Lohn für Frauen - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Februar 2011 - 20 Sa 1430/10 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. April 2010 - 3 Ca 1764/09 - stattgegeben hat.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. April 2010 - 3 Ca 1764/09 - wird insgesamt zurückgewiesen.

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Der Beteiligte zu 16) führt vor dem Arbeitsgericht Iserlohn zum Geschäftszeichen 3 Ca 1764/09 eine Klage gegen die hiesige Beteiligte zu 34) als seiner ehemaligen Arbeitgeberin, mit welcher er Vergütungsdifferenzen für die Zeit vom 15.1.2008 bis 6.3.2009 geltend macht.

    Laut beigefügter Klageschrift im Verfahren 3 Ca 1764/09 macht er die Differenz zwischen erhaltener Vergütung und der Vergütung, die die Fa. DB S. ihren Hilfsarbeitern entsprechend Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft Nordrhein-Westfalen vom 4.9.2006 zahlt, geltend.

    Mit Beschluss vom 08.12.2009 (Band II, Bl. 47 ff.) - 3 Ca 1764/09 - hat das Arbeitsgericht Iserlohn das dortige Verfahren gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG ausgesetzt, in dem die Frage der Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Ch. Gewerkschaften Z. und PSA (CGZP)' im Zeitpunkt des Abschlusses des für die streitgegenständlichen Monate Januar 2008 bis März 2009 einschlägigen Entgelttarifvertrages/West zwischen der Beteiligten zu 2) und dem Beteiligten zu 7) am 19.6.06 und am 9.7.2008 sowie die Tarifzuständigkeit der Beteiligten zu 2) für die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche zu klären ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitentgelts - Darlegungslast

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen an den Kläger 27.962,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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