Rechtsprechung
ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Erhöhung der Arbeitszeit; Berücksichtigung eines die Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anzeigenden teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes ; ...
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit - § 9 TzBfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
- LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
- BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Die Formulierung dieser Norm ist dahingehend auszulegen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers auf Erhöhung der Arbeitszeit besteht (BAG, Urteil v. 15.08.2006, 9 AZR 8/06).Der Anspruch erstreckt sich darauf, dass der Arbeitnehmer bei einer zu besetzenden Stelle bevorzugt berücksichtigt wird (BAG, Urteil v. 15.08.2006, 9 AZR 8/06).
- BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54
Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Eine Arbeitsleistung sei nicht nur Wirtschaftsgut, sondern gestalte wesentlich das Leben des Arbeitnehmers und bestimme dadurch maßgeblich seine Persönlichkeit (BAG, Urteil v. 10.11.1955 AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2). - BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Dieser Zweck kann nur dann erreicht werden, wenn dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit zusteht (BAG, Urteil v. 16.09.2008, 9 AZR 781/07).
- BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00
Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Insofern könne zumindest für die Privatwirtschaft nicht auf die für den Bereich des öffentlichen Dienstes anerkannte Rechtslage (vgl. z.B. BAG, Urteil v. 14.11.2001, 7 AZR 568/00) zurückgegriffen werden, nach der eine Stellenbesetzung den Fortbestand des Erfüllungsanspruchs ausschließe und der zurückgewiesenen Bewerber auf Schadensersatzansprüche verwiesen werde. - LAG Berlin, 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03
Schadensersatz bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 9 TzBfG
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Sollte dies dem Arbeitgeber nicht gelingen, so gilt die behauptete gleiche Einigung als zugestanden (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003, 3 SA 1041/03). - LAG Köln, 15.10.2010 - 2 Ta 339/10
Gegenstandswert für Aufstockungsantrag bei Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Dieser war jedoch auf drei Monatsgehälter zu begrenzen (vgl. LAG Köln, 15.10.2010, 2 Ta 339/10). - ArbG Nürnberg, 13.05.2005 - 10 Ca 8711/04
Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Das Vorliegen freier Arbeitsplätze kann dargelegt werden, indem der Arbeitnehmer vorträgt, es seien Arbeitnehmer eingestellt worden (ArbG Nürnberg, Urteil v. 13.05.2005, 10 Ca 8711/04).
- LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 - abgeändert.Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des am 12.08.2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn, Az.: 4 Ca 504/15, die Klage abzuweisen.