Teilzeit- und Befristungsgesetz
| Zweiter Abschnitt - Teilzeitarbeit (§§ 6 - 13) |
1Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass
2Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit | 11.12.2018 |
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Rechtsprechung zu § 9 TzBfG
287 Entscheidungen zu § 9 TzBfG in unserer Datenbank:
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23
Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23
Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit; ...
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19
Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
Aufstockung der Arbeitszeit; Anzeige des Aufstockungswunsches; ...
- LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
- ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23
Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme - ...
- BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
Zum selben Verfahren:
- ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
- LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
Verlängerung der Arbeitszeit; Teilzeit; freier Arbeitsplatz
- ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
- BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz
Zum selben Verfahren:
- ArbG Gießen, 05.02.2016 - 9 Ca 283/15
Ein Teilzeitbeschäftigter hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Verlängerung ...
- ArbG Gießen, 05.02.2016 - 9 Ca 283/15
Querverweise
Auf § 9 TzBfG verweisen folgende Vorschriften:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Teilzeitarbeit
- § 9a (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit)
Redaktionelle Querverweise zu § 9 TzBfG:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Gesamtplanung
- § 122 (Teilhabezielvereinbarung)