Teilzeit- und Befristungsgesetz
Zweiter Abschnitt - Teilzeitarbeit (§§ 6 - 13) |
1Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass
2Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2019 | Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit | 11.12.2018 |
Rechtsprechung zu § 9 TzBfG
266 Entscheidungen zu § 9 TzBfG in unserer Datenbank:
- BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23
Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23
Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit; ...
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19
Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
Aufstockung der Arbeitszeit; Anzeige des Aufstockungswunsches; ...
- LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
- BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
Zum selben Verfahren:
- ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
- LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit
- ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
- BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16
Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung
- LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16
- BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz
Querverweise
Auf § 9 TzBfG verweisen folgende Vorschriften:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Teilzeitarbeit
- § 9a (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit)
Redaktionelle Querverweise zu § 9 TzBfG:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Gesamtplanung
- § 122 (Teilhabezielvereinbarung)