Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40946
LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18 (https://dejure.org/2018,40946)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.12.2018 - 7 Sa 217/18 (https://dejure.org/2018,40946)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 7 Sa 217/18 (https://dejure.org/2018,40946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aufstockung der Arbeitszeit; Anzeige des Aufstockungswunsches; Informationspflicht; entsprechender Arbeitsplatz; Dauerarbeitsplatz; sachgrundlose Befristung; Nachwuchsförderung; ausgewogene Altersstruktur; Schadensersatz; Entschädigung

  • IWW

    § 9 TzBfG, § 37 TVöD, §§ ... 9 TzBfG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 275 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 2 TzBfG, §§ 9, 7 Abs. 2 TzBfG, § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 106 S. 1 GewO, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, §§ 7 Abs. 2, 9 TzBfG, §§ 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 278 S. 1 2. Alt. BGB, § 15 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 7 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 10 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG, §§ 97, 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers bei Ignorieren und Vereiteln eines Aufstockungswunsches

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Wirkung der Anzeige eines Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG zur Aufstockung der Arbeitszeit

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Entschädigung - Altersdiskriminierung - Unterbliebene Verlängerung der Arbeitszeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Dieser richtet sich auf einen finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer durch seine Nichtberücksichtigung in kausaladäquater Weise erleidet (BAG vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16; BAG vom 16.09.2008, 9 AZR 781/07).

    Für die Vergleichbarkeit der beiden Arbeitsplätze besteht ein hinreichender Anhaltspunkt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die angestrebte Tätigkeit mit Ausnahme des veränderten Arbeitszeitumfangs durch Ausübung des Direktionsrechts nach § 106 S. 1 GewO zuweisen könnte (BAG vom 16.09.2008, 9 AZR 781/07).

    Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - ).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Die Ungleichbehandlung muss durch das verfolgte Ziel sachlich gerechtfertigt, die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sein (BAG vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11).

    Zwar kann die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur grundsätzlich ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG darstellen (BAG vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Er hat den Arbeitnehmer über einen freien Arbeitsplatz, der die Möglichkeit zur gewünschten Aufstockung der Arbeitszeit böte, zu informieren (BAG vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06).

    Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Die Schadensersatzpflicht wird dabei schon dadurch verwirklicht, dass der Arbeitgeber gegen die in § 7 Abs. 2 TzBfG normierte Pflicht zur Information des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers über entsprechende freie Arbeitsplätze verletzt und der Arbeitnehmer damit erst gar nicht in die Lage versetzt wird, dem Arbeitgeber im Nachgang zu seiner Anzeige eine Änderung seines Arbeitsvertrages anzubieten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2017,8 Sa 483/16; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2008, 3 Sa 540/07 und3 Sa 640/07).

    Die Frage, ob die Anzeige eines Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG bereits mit dem erstmaligen ablehnenden Bescheid des Arbeitgebers endgültig erledigt ist mit der Folge, dass der Arbeitgeber etwaige Informationspflichten nach § 7 Abs. 2 TzBfG nicht mehr zu beachten hat, bevor der Arbeitnehmer seine Anzeige nicht ausdrücklich wiederholt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. einerseits LAG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2017, 8 Sa 483/16, unter Berufung auf Münchener Kommentar/Müller-Glöge, § 7 TzBfG Rn. 6, 7; a. A.: Sievers, § 7 TzBfG Rn. 20; vermittelnd: Laux/Schlachter/Laux, § 7 TzBfG Rn. 62).

  • ArbG Bonn, 11.01.2018 - 1 Ca 2184/16
    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Die Klägerin und Berufungsbeklagte beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.01.2018, 1 Ca 2184/16, zurückzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.01.2018 in Sachen 1 Ca 2184/16 ist zulässig.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Schlagwortartige Bezeichnungen wie die Berufung auf eine ausgewogene Personalstruktur oder die Behauptung, der Arbeitgeber benötige eine andere Altersstruktur, genügen dafür nicht (BAG a. a. O.; BAG vom 22.01.2009, 8 AZR 906/07).
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG vom 17.03.2016, 8 AZR 677/14).
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Dieser richtet sich auf einen finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer durch seine Nichtberücksichtigung in kausaladäquater Weise erleidet (BAG vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16; BAG vom 16.09.2008, 9 AZR 781/07).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Auf sonstige arbeitsplatzunabhängige Vertragsinhalte kann es nur dann ankommen, wenn sie auf andersartigen Arbeitsinhalten, Aufgaben oder Kompetenzen beruhen (BAG vom 08.05.2007, 9 AZR 874/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07

    Vergütungsdifferenz als Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18
    Die Schadensersatzpflicht wird dabei schon dadurch verwirklicht, dass der Arbeitgeber gegen die in § 7 Abs. 2 TzBfG normierte Pflicht zur Information des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers über entsprechende freie Arbeitsplätze verletzt und der Arbeitnehmer damit erst gar nicht in die Lage versetzt wird, dem Arbeitgeber im Nachgang zu seiner Anzeige eine Änderung seines Arbeitsvertrages anzubieten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2017,8 Sa 483/16; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2008, 3 Sa 540/07 und3 Sa 640/07).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Dezember 2018 - 7 Sa 217/18 - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht dem auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Klageantrag zu 1. entsprochen hat und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht